Unter welchen Voraussetzungen hat der bei einem mit altlandschaftlichen schlesischen Pfandbriefen belasteten Fideikommißgute aufgesammelte Amortisationsfonds Fideikommißeigenschaft?
War nach dem Genossenschaftsgesetze vom 4. Juli 1868 die statutarische Bestimmung zulässig, daß ein Genossenschafter im Falle seines Ausscheidens seinen Geschäftsanteil verliere, der Genossenschaft aber ohne Rücksicht auf den Stand der Aktiva und Passiva für die Passiva nach Verhältnis seines Anteiles verhaftet bleibe?
Ist der Anspruch des Anfechtungsklägers im Falle der Unmöglichkeit der Naturalrestitution der aus dem Vermögen des Schuldners wegveräußerten Sachen auf Leistung des Auktionswertes beschränkt, wenn dieser auch hinter dem gemeinen Werte der Sachen zurückbleiben sollte?
1. Rechtliche Konstruktion der Verabredung, eine Quantität Blech in Dimensionen, welche vom Besteller nach einer Preisskala zu spezifizieren sind, zu liefern, wenn dem Besteller außerdem noch eine Wahl gelassen ist hinsichtlich der Qualität des zu liefernden Bleches und für jede Qualität ein verschiedener Grundpreis festgesetzt ist.
2. Folgen der Nichtausübung des dem Besteller zustehenden Wahlrechtes. Anspruch des Verkäufers auf den Preis der geringsten Qualität. Nichtübergang des Wahlrechtes.
1. Ist im Herrschaftsbereiche des Frankfurter Gesetzes vom 19. November 1850 die Entscheidung darüber, inwieweit bei beiderseitigen Ehevergehen eine Kompensation eintreten könne, als auf partikulären Rechtsnormen beruhend anzusehen und daher der Revision entzogen?
2. Kann nach Verzeihung des Ehebruches des einen Ehegatten ein von dem anderen Ehegatten früher begangener Ehebruch mit dem später - nach der Verzeihung - von dem ersteren fortgesetzten Ehebruch kompensiert werden?
1. Unter welchen Voraussetzungen ist auf Grund der Ungültigkeit des den Wert von 500 Dukaten übersteigenden Teiles eines Schenkungsversprechens ein Klaganspruch des Schenkers gegen den Schenknehmer anzuerkennen?
2. Inwiefern kann die Geltendmachung der Ungültigkeit des den Wert von 500 Dukaten übersteigenden Teiles einer durch Erlaßvertrag bewirkten Schenkung durch Verjährung ausgeschlossen sein?