Rechtsverhältnis zwischen dem Gemeinschuldner, dem Verwalter und dem Gläubigerausschuß. Kann der frühere Gemeinschuldner nach Aufhebung des Konkurses gegen den Gläubigerausschuß aus der von demselben verschuldeten Unterschlagung der Masse durch den Verwalter Ansprüche auch dann erheben, wenn die Gläubiger sich nach dem Zwangsvergleiche nur an die Masse zu halten hatten?
Kann die auf Grund einer desfallsigen Verpflichtung erfolgte Sicherstellung des Heiratsgutes der Ehefrau, welche nach § 25 Ziff. 2 K.O. der Anfechtung durch den Konkursverwalter entzogen ist, auf Grund des § 24 Ziff. 2 K.O. angefochten werden, wenn sie in dem letzten Jahre vor Eröffnung des Verfahrens stattgefunden hat?
Verfolgung von Rechtsansprüchen aus dem Gesetze, betreffend die Pensionierung und Versorgung der Militärpersonen des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine, sowie die Bewilligungen für die Hinterbliebenen solcher Personen, vom 27. Juni 1871 (R.G.Bl. 1871 S. 275). §§ 113. 114. 115 des Gesetzes.
Endgültige Entscheidung im Sinne des § 114 des Gesetzes.
Tritt die Versicherungsbedingung in einer Seeversicherung: "die Gefahr der Selbstentzündung oder deren Folgen sind inkludiert" auch dann in Kraft, wenn durch Maßregeln zur Abwendung der bereits drohenden Selbstentzündung die Ladung beschädigt worden ist?
Unter welchen Voraussetzungen kann sich der beklagte Verkäufer auf das Verfolgungsrecht aus § 36 K.O. gegenüber einer im Konkurse des Käufers erfolgten Anfechtung (§ 23 K.O.) der Übereinkunft mit diesem berufen, nach welcher unter Aufhebung aller Verbindlichkeiten aus dem Kaufgeschäfte die gelieferte Ware dem Verkäufer zurückgesendet worden ist?
1. Ist der Inhaber von Schuldverschreibungen zur Klage auf Zahlung vertragsmäßiger Zinsen auch ohne den Besitz von Koupons berechtigt, wenn ihm vom Schuldner die Ausfolgung einer Kouponserie mit einem der Obligation entsprechenden Inhalte verweigert worden ist?
2. Wird durch die Ausgabe und Annahme einer Kouponserie mit Talon ein Recht des Schuldners begründet, auch in Zukunft nur Talons und Koupons mit dem Inhalte der früher ausgegebenen auszufolgen?
1. Inwieweit können nach gemeinem protestantischen Kirchenrechte der Klage auf Herstellung des ehelichen Lebens, bezw. der auf bösliche Verlassung gestützten Ehescheidungsklage gegenüber Einreden aus solchen Thatsachen hergenommen werden, welche eine Ehetrennung rechtfertigen würden?
2. Kann wegen Ehebruches nach gemeinem protestantischen Kirchenrechte nur auf Scheidung vom Bande oder auch auf zeitweilige Trennung geklagt werden?