Kann eine durch Beschluß erlassene einstweilige Verfügung mit der Behauptung, daß die prozessualen Voraussetzungen derselben fehlen, im Wege der Beschwerde angefochten werden?
Wo ist der Erfüllungsort, wenn der mit dem Betriebe einer Fabrik Beauftragte Arbeiten und Materialien für diese Fabrik bestellt hat, welche nach der Fabrik geliefert sind, während das Geschäftsdomizil des Fabrikeigentümers sich nicht an dem Fabrikorte befindet?
Inwieweit ist ein Rechtsanwalt zur Verweigerung des Zeugnisses über Thatsachen berechtigt, welche ihm in seiner Eigenschaft als Prozeßbevollmächtigtem einer Partei von dieser mitgeteilt worden sind?
1. Wer ist als ein Dritter im Sinne des §. 690 C.P.O. anzusehen?
2. Ist ein Anwärter eines Familienfideikommisses (bevor er zur Succession gelangt) berechtigt, der Zwangsvollstreckung in zum Fideikommisse gehörige Gegenstände zu widersprechen?
Wird die durch einen Zustellungsbevollmächtigten des Prozeßvertreters geschehene Urteilszustellung infolge der nachträglichen Genehmigung derselben durch die Partei rechtswirksam?
1. Zulässigkeit weiterer Beschwerde gegen einen Beschluß, durch welchen eine Beschwerde den Worten nach "als unbegründet" verworfen ist.
2. Einstweilige Verfügung oder Anordnung nach §. 690 Abs. 3, bezw. §. 688 C.P.O.?
3. Kann, wenn ein Konkursverwalter eine von einem Gläubiger des Gemeinschuldners bewirkte Pfändung anfechten will, das Gericht die Hinterlegung des Erlöses der zu verkaufenden Pfandsachen anordnen?