Ist bei der Entscheidung über das Gesuch um Erlassung einer einstweiligen Verfügung, welchem es an dem Erfordernisse der Glaubhaftmachung der Besorgnis einer Gefährdung des Rechtsanspruches gebricht, eine Prüfung der Frage, ob dem Gesuche unter der Voraussetzung der Sicherheitsleistung stattzugeben sei, auch in dem Falle vorzunehmen, wenn der Gesuchssteller sich zur Sicherheitsleistung nicht besonders erboten hat?
1. Rechtsfolgen der Umwandlung einer Forderung aus Beteiligungsverhältnis in eine Darlehensforderung.
2. In welchem Verhältnis stehen die Absätze 2 und 3 des § 66 AufwG. zueinander?
Hat ein Bankkunde Anspruch auf Herausgabe des Ersatzes nach § 281 BGB. gegen seinen deutschen Bankier, wenn dieser vollbezahlte Effekten des Kunden bei einem englischen Bankier ins Depot gelegt hatte und letzterer sie zur Deckung seiner Forderung gegen den deutschen Bankier im Kriege zwangsweise verkauft hat, ohne daß der deutsche Bankier jemals über den Verkaufserlös verfügen konnte?
Gilt § 14 des Reichsgesetzes vom 9. Juli 1927 (RGBl. I S. 171) auch gegenüber einem Rechtsnachfolger des Grundstückserwerbers, von dem oder für dessen Rechnung die Hypothek abgelöst worden ist?
1. In welchem Zeitpunkt endet die Hemmung der Verjährung von Aufwertungsansprüchen, die in der Unmöglichkeit der gerichtlichen Geltendmachung solcher Ansprüche ihren Grund hat?
2. Beginnt bei Ansprüchen der in § 196 Abs. 1 Satz 1 BGB. bezeichneten Art der Lauf (Weiterlauf) der Verjährungsfrist alsbald mit dem Wegfall des Hemmungsgrundes oder erst mit dem Schlusse des Jahres, in dem dieser Wegfall eingetreten ist?
1. Unheilbare Richtigkeit von Generalversammlungs-Beschlüssen einer Aktiengesellschaft.
2. Nach welchen Grundsätzen sind rückständige Einlagen auf Aktien einer in Konkurs geratenen Gesellschaft umzuwerten, wenn die vor Konkursausbruch gefaßten Umstellungs- und Umwertungsbeschlüsse zwar im Handelsregister eingetragen, aber unheilbar nichtig sind?
3. Gilt § 15 HGB. auch für das Verhältnis der Gesellschaft zu den Aktionären?
Sind die Vorschriften der Art. 12 und 13 des württembergischen Gesetzes über die Dienstverhältnisse der Minister vom 26. März 1927, soweit sie dem Gesetze rückwirkende Kraft beilegen, mit der Reichsverfassung vereinbar?
Ist eine durch Höchstbetragshypothek gesicherte Forderung auch dann als eine durch Hypothek gesicherte Forderung im Sinne von § 9 AufwG. anzusehen, wenn noch nicht feststeht, welche bestimmten Forderungen durch die Höchstbetragshypothek gesichert werden sollen?
1. Über Dauer und Verlust des Ausstattungsbesitzes. 2. Sind gegenüber der Popularklage nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 WZG. Einwendungen aus der Person des Popularklägers zulässig, insbesondere die Einrede der Arglist?