Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Gerichtsvollzieher, der eine Forderung unter Nichtbeachtung eines ihm vom Schuldner vorgelegten Gerichtsbeschlusses, durch den die einzuziehende Forderung wegen einer Gegenforderung gepfändet und dem Schuldner überwiesen worden ist, vom Schuldner eingezogen hat.
Wieweit findet der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten statt in Bezug auf das nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 20. August 1883, betr. die Befugnisse der Strombauverwaltung, dem Staate zustehende Recht, in den Besitz und die Nutzung der der weiteren Ausbildung bedürftigen Anlandungen zu treten?
Ist eine Bürgschaft nichtig, welche gegen das Versprechen des Gläubigers übernommen ist, den Schuldner wegen Unterschlagungen gegen den Gläubiger nicht zur Anzeige zu bringen?
1. Steht dem Hypothekargläubiger das Recht zu, in dem über die Verteilung von Immobiliarpreisen des Schuldners eingeleiteten Verfahren die rückständigen Zinsen seiner Forderung zum vollen Betrage anzumelden?
2. Setzt die Vorschrift des Art. 2247 Code civil, nach welcher die Unterbrechung der Verjährung, die durch die Anstellung der Klage eingetreten ist, mit der Abweisung der letzteren - si la demande est rejetée - erlischt, eine definitive Abweisung voraus?
Verliert der Minderjährige, welcher eine Erbschaft mit dem Vorbehalte der Rechtswohlthat des Inventariums angetreten hat, nach dem Eintritte der Volljährigkeit die Eigenschaft als Benefiziarerbe, wenn er die von seinem Vormunde bei dem Erbschaftsantritte versäumten Vorschriften der Artt. 793. 794 B.G.B. nicht nachträglich erfüllt?
Ist eine voreheliche von einem der zukünftigen Ehegatten an den anderen zu Gunsten der Ehe gemachte Schenkung nur dann von dem Widerrufe wegen nachgeborene Kinder gemäß Art. 960 B.G.B. ausgeschlossen, wenn sie im Ehevertrage gemacht ist?
1. Haften bei civilrechtlichen Delikten (Artt. 1382. 1383 Code civil) die mehreren Teilnehmer solidarisch?
2. Steht dem Vater, welcher zum Ersatze des durch ein Delikt seines minderjährigen Sohnes entstandenen Schadens verurteilt worden (Art. 1384 Code civil), gegen einen etwaigen Miturheber des letzteren der Anspruch auf Erstattung des Gezahlten zu?
Kann die Einrede, daß die zur Erneuerung des Rechtsstreites erforderliche Erstattung der Kosten des früheren Verfahrens noch nicht erfolgt sei (§ 247 Ziff. 5 C.P.O.), auch dann geltend gemacht werden, wenn die von neuem angestellte Klage nicht von dem früheren Kläger, sondern von einem Gläubiger desselben, welchem die Forderung gemäß § 736 C.P.O. zur Einziehung überwiesen worden, erhoben ist?