Kann der wegen Geisteskrankheit Entmündigte die Anfechtung des Entmündigungsbeschlusses durch einen von ihm selbst bestellten Prozeßbevollmächtigten betreiben?
1. Muß die Revision auch dem Nebenintervenienten der Gegenpartei gegenüber eingelegt, bezw. die Revisionsschrift auch diesem innerhalb der Revisionsfrist zugestellt werden, oder genügt es, wenn die Revision der Gegenpartei selbst gegenüber eingelegt wird?
2. Zur Bedeutung von § 68 Abs. 3 C.P.O.
Wie ist das Rechtsmittel der Revision einzulegen, wenn die Berufung von seiten des Nebenintervenienten der Gegenpartei eingelegt war, und nur dieser die Berufungsverhandlung auf der gegnerischen Seite geführt hat?
1. In welcher Reihenfolge ist nach rechtzeitigem Vorbringen der Einrede der Unzuständigkeit des Gerichtes und der Einrede der mangelnden Klagerhebung über diese Einreden zu entscheiden?
2. Hat das Berufungsgericht, wenn die Einrede der Unzuständigkeit ohne vorherige Prüfung der bestrittenen Klagerhebung durch Zwischenurteil verworfen worden ist, die unterbliebene Prüfung selbständig vorzunehmen oder die Sache zur Entscheidung darüber an das Gericht erster Instanz zurückzuverweisen?
3. Bedeutung der Worte "Wohnung" und "eine in der Familie dienende Person" in § 166 C.P.O.
4. Findet der § 18 C.P.O. auf Personen Anwendung, die ihren Aufenthalt mit der Absicht dauernder Niederlassung in einem Orte des Auslandes genommen haben, in welchem sie nach den dort geltenden Gesetzen einen Wohnsitz nicht erwerben konnten?
Zur Auslegung des § 72 C.P.O. Hat der in den Streit eintretende Dritte sein rechtliches Interesse glaubhaft zu machen, und kann beim Mangel eines solchen seine Intervention durch Zwischenurteil gemäß §§ 63. 68 C.P.O. zurückgewiesen werden?
Berechnung des Streitwertes bei Anfechtungsklagen des Konkursverwalters. Kommen dabei die auf dem Grundstücke, dessen Rückgewähr zur Konkursmasse verlangt wird, haftenden Hypotheken vom Werte des Grundstückes in Abzug?
Wie ist zu verfahren, wenn rechtskräftig auf den Offenbarungseid zur Bekräftigung eines vorzulegenden Verzeichnisses erkannt ist, und Streit über die Form des Eides entsteht?
Kommen die Bestimmungen des § 217 C.P.O. zur entsprechenden Anwendung, wenn der Konkursverwalter im Prüfungstermine eine Forderung, für die ein Endurteil vorliegt, bestritten, sodann aber die Aufnahme des in der Berufungsinstanz anhängigen Rechtsstreites verzögert hat? Kann in solchem Falle der Gläubiger die Feststellung seiner Forderung durch Aufnahme des Rechtsstreites verfolgen?
Erbschaftsentsagung nach Ablauf der Überlegungsfrist. Rechtliche Bedeutung derselben, wenn sie zu Gunsten des Miterben erfolgt. Kann in solchem Falle der von einem Nachlaßgläubiger auf Zahlung einer Nachlaßschuld beklagte Miterbe der Klage entgegensetzen, daß er nicht passiv legitimiert sei?