Ist die Ehefrau nach preußischem Rechte in Prozessen, durch die der Kläger eine Befriedigung aus dem eingebrachten Vermögen der Ehefrau herbeiführen will, ohne Zuziehung des Ehemannes passiv legitimiert?
1. Erweiterung des Klagantrages in der Berufungsinstanz. 2. Erweiterung des Klagantrages in der Verhandlung über den Betrag des Anspruches, nachdem der Grund des Anspruches bis zu einem gewissen Betrage schon durch Vorabentscheidung rechtskräftig festgestellt ist.
3. Neue Entscheidung über den Grund des Anspruches auf den Mehrbetrag.
Berechnung des Wertes des Streitgegenstandes für Klagen, durch welche Einwendungen, die den durch das Urteil festgestellten Anspruch selbst betreffen, zugleich mit dem Antrage auf Aufhebung der erwirkten Zwangsvollstreckung geltend gemacht werden.
Muß die Revisionsschrift die Ladung des Revisionsbeklagten vor das Revisionsgericht zur mündlichen Verhandlung über die Revision auch dann enthalten, wenn die Revision bei dem obersten Landesgerichte eines Bundesstaates eingelegt ist?
1. Rechtliche Natur des Anspruches auf Quittungsleistung. 2. Kann die Klage auf Quittungsleistung im Gerichtsstande des Erfüllungsortes der durch die Zahlung getilgten Obligation erhoben werden?
Kann der Zeuge, der vor dem ersuchten Richter das Zeugnis verweigert hat und zur Verhandlung über die Rechtmäßigkeit seiner Weigerung vor dem Prozeßgerichte persönlich erschienen ist, Ersatz der Reisekosten auf Grund der Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige beanspruchen?
Kann der auf Grund des Haftpflichtgesetzes zum Schadensersatz und zur Sicherheitsbestellung Verurteilte vom Unfallsversicherer auch die Übernahme der Sicherheitsbestellung verlangen?