1. Findet die Vorschrift des Art. 314 Abs. 2 H.G.B. auch dann Anwendung, wenn der Konkurs über das Vermögen des Schuldners noch nicht eröffnet, aber mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist?
2. Kann derjenige sich der Kompensation bedienen, welcher eine rechtswidrige Handlung zu dem Zwecke vorgenommen hat, sich ein Kompensationsobjekt zu verschaffen?
Kann bei der Entscheidung über den Ort der Erfüllung eines Handelsgeschäftes auf die Landesgesetze zurückgegangen werden? Erfüllungsort nach der Natur des Geschäftes.
Ist es zulässig, daß jemand, welcher kein Handelsgeschäft betreibt, seinen Namen als Firma im Handelsregister lediglich zu dem Zwecke eintragen läßt, damit ein Anderer für sein Handelsgeschäft davon Gebrauch machen könne?
Beweislast im Falle der Erklärung des auf Vertragserfüllung Belangten, er habe den klagefundamentalen Vertrag als Stellvertreter eines Dritten, als des Kontrahenten, abgeschlossen.
Ist die Generalversammlung einer Aktiengesellschaft befugt, 1. die Überlassung des Betriebes des Unternehmens derselben an einen Anderen gegen eine den Aktionären zu zahlende Dividende von jährlich gleichem Betrage,
2. die Einsetzung eines von den Beschlüssen der Gesellschaft unabhängigen, durch einen Anderen zu besetzenden Vorstandes,
3. die Verpfändung des Gesellschaftsvermögens für eine fremde Schuld
zu beschließen?
1. Was versteht der Art. 16 Abs. 2 der Kaiserlichen Verordnung vom 23. Dezember 1871 unter der für Dampfschiffe bei Nebelwetter vorgeschriebenen "gemäßigten" Geschwindigkeit?
2. Wird durch die in der Kaiserlichen Verordnung vom 15. August 1876 über das Verhalten der Schiffer nach einem Zusammenstoße auf See den Führern derselben auferlegte Verpflichtung zur gegenseitigen Hilfsleistung ein Anspruch auf Berg- oder Hilfslohn nach Artt. 742 flg. H.G.B. ausgeschlossen?
Rechtsfall, in welchem eine an sich ungebührliche Verzögerung der Reise des Schiffes durch Stillliegenlassen desselben seitens der Rheder auf Grund besonderer Policeklauseln und des Verhaltens der Versicherer für nicht präjudizierlich erachtet wurde.
Bedeutung des "Ortsgebrauches" in Art. 596 Abs. 1 und Art. 600 H.G.B. -- Nichterhebung eines angebotenen Beweises über ein angebliches Gewohnheitsrecht.
1. Hat der ein Retentionsrecht an Wertpapieren beanspruchende Gläubiger zu beweisen, daß dieselben Eigentum seines Schuldners sind?
2. Rechtliche Natur der Talous. Unterliegen dieselben dem Pfandrechte, welches nach Art. 374 H.G.B. dem Kommissionär an dem Kommissionsgute zusteht?