1. Durch welchen Richter hat die Regulierung von Revenuenhypotheken auf Fideikommißgütern zu geschehen?
2. Haftet ein Agnat, welcher die Notwendigkeit der Aufnahme einer Fideikommißschuld wider besseres Wissen anerkannt hat, sobald er Fideikommißfolger geworden ist, persönlich mit seinen Einkünften aus dem Fideikommisse für die Bezahlung der Schuld?
3. Kann derjenige, welcher entgeltlich eine auf Fideikommißgütern eingetragene Revenuenhypothek erwirbt, sich auf seinen guten Glauben berufen, wenn ihm aus Unachtsamkeit unbekannt geblieben ist, daß die Regulierung des der Hypothek zu Grunde liegenden Darlehns ohne Mitwirkung des Fideikommißrichters erfolgt ist?
Inwiefern darf bei Anwendung des Scheidungsgrundes des § 704 A.L.R. II. 1 ("grobe Verbrechen gegen Andere, wegen welcher ein Ehegatte harte und schmähliche Zuchthaus- oder Festungsstrafe nach Urteil und Recht erlitten hat") der Stand und die Lebensstellung der Parteien berücksichtigt werden?
Kann die von dem einen Ehegatten auf Impotenz des anderen gestützte Eheungültigkeitsklage mit der Ehescheidungsklage verbunden werden?
Rechtliche Natur des Ehehindernisses der impotentia coeundi. Kann auf die Geltendmachung dieses Ehehindernisses verzichtet werden?
1. Können Maßregeln auf Grund des § 773 C.P.O. schon in dem in der Hauptsache ergehenden Urteile angeordnet werden?
2. Wie ist das Interesse des persönlich nicht verpflichteten Eigentümers an Löschung der auf seinem Grundstücke haftenden Hypotheken zu bestimmen?
Ist zur wirksamen Übergabe einer mit einem Gebäude verbundenen Maschine an den Käufer deren Lostrennung vom Gebäude auch dann erforderlich, wenn das Gebäude gleichzeitig vom Verkäufer dem Käufer vermietet und ihm der Mietbesitz daran eingeräumt ist?
Rechtsbeständigkeit der Verträge, welche nach dem Übergange eines Privateisenbahnunternehmens auf den Staat von der Staatseisenbahnverwaltung mit den in den Staatsdienst übertretenden Beamten der Privateisenbahngesellschaft über die Ansprüche der betreffenden Beamten gegen die vor der Übernahme der Bahn durch den Staat gegründete Pensions- und Unterstützungskasse geschlossen werden.
Ist die Rechtswirksamkeit einer während des Ehescheidungsprozesses erklärten Verzeihung -- § 720 A.L.R. II. 1 -- durch die Zurücknahme der Scheidungsklage bedingt?