1. Ist der Käufer beim Genuskauf verpflichtet, nach Zurückgabe und Zurücknahme vertragswidrig gelieferter Ware die Lieferung anderer Ware als Vertragserfüllung anzunehmen?
2. Welches örtliche Recht kommt für diese Frage zur Anwendung?
Gehören zu den im Schlußsatze des § 30 des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 erwähnten "Kosten der ersten Instanz" auch die Kosten einer Widerklage, die der Enteignete, wenn er von dem Unternehmer auf Minderung der im Verwaltungswege festgesetzten Entschädigung belangt worden, auf Erhöhung dieser Entschädigung erfolglos erhoben hat?
1. Kann der Jagdberechtigte auf Grund des § 65 A.L.R. II. 16 andere Personen zur Tötung von ungeknüppelten Hunden, die auf seinem Jagdreviere herumlaufen, ermächtigen?
2. Kann solche Ermächtigung mit rechtlicher Wirkung von einem Jagdpächter erteilt werden, der die Jagd auf einem Gemeindebezirke mit mehr als zwei anderen Personen gemeinschaftlich gepachtet hat?
Findet im Gebiete des rheinischen Rechtes die Bestimmung der preußischen Kabinetsorder vom 21. Juni 1844 über die Stempelfreiheit von Kauf- und Tauschverhandlungen zum Zwecke der Teilung einer Erbschaft auch Anwendung auf sog. antizipierte Erbteilungen?
Ist das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung angefochten wird, dadurch behindert, der von ihm für begründet erachteten weiteren einfachen Beschwerde abzuhelfen, daß bereits zwei gleichförmige Entscheidungen ergangen sind?
Gehört die Berufung auf das beneficium competentiae zu den in § 686 C.P.O. gedachten Einwendungen, welche den durch das Urteil festgestellten Anspruch selbst betreffen?
Über die Rechtswirksamkeit eines Schiedsvertrages, nach welchem die Entscheidung von Streitigkeiten durch einen "von beiden Teilen zu ernennenden" Schiedsrichter erfolgen soll.
Kann gegen ein zur Erfüllung einer streitigen Verpflichtung verurteilendes Erkenntnis die Berufung eingelegt werden, nachdem das, was als Erfüllung gefordert war, sich thatsächlich erledigt hat?
Können die in §§ 688 Abs. 1. 710 Abs. 4 C.P.O. bezeichneten Anträge, wenn das Gericht erster Instanz im Urteile die zuvor getroffenen Anordnungen aufgehoben hat (C.P.O. § 689), in der Berufungsinstanz wiederholt werden? Ist Voraussetzung für die Entscheidung hierüber der Nachweis der Einlegung der Berufung in der Hauptsache?