Ist das Gesetz zur Ergänzung der Vorschriften über den Vorsitz bei den Kollegialgerichten vom 30. März 1928 (RGBl. I S. 134) auch auf Beschlüsse anwendbar?
Bedarf ein Kaufvertrag über das vom Eigentümer selbst zu schlagende Holz eines Waldgrundstücks der Genehmigung nach § 1 der Bekanntmachung über den Verkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken vom 15. März 1918 (RGBl. S. 123)?
Gibt es eine Auslegungsregel, wonach die Übernahme einer für den Verkäufer eingetragenen Eigentümergrundschuld in Anrechnung auf den Kaufpreis die Kaufpreisforderung nicht tilgt, sondern nur sichert?
1. Gegen welches Urteil ist die Richtigkeitsklage (§ 578 Abs. 1 ZPO.) zu richten?
2. Steht ein Beschluß, der die Revision als unzulässig verwirft, im Sinne des § 584 Abs. 1 ZPO. einem Urteil gleich?
3. Zum Begriff der Geschäftsunfähigkeit im Sinne des § 104 Nr. 2 BGB.
Sind bei der Aufwertung der Enteignungsentschädigung dem Enteigneten auch Zinsen aus dem Reichsmarkbetrag seit dem für die Wertermittlung maßgebenden Stichtag zuzusprechen?
Zur Frage der Gültigkeit von Satzungsbestimmungen, die den allmählichen Übergang der Aktienrechte auf den an dem Unternehmen beteiligten Staat bezwecken.
Ist der Bezirksdirektor einer Feuerversicherungs-Gesellschaft als Erfüllungsgehilfe der Gesellschaft anzusehen, wenn er das nach dem Versicherungsvertrag ihr zustehende Recht ausübt, zur Abwendung oder Minderung des Schadens Weisungen und Verbote zu erlassen, die der Versicherungsnehmer bei Gefahr des Verlustes des Anspruchs aus dem Versicherungsfall zu befolgen hat?
1. Wem ist nach § 520 Abs. 1 ZPO. der Termin für die mündliche Verhandlung bekannt zu machen?
2. Zum Begriff der Instanz in §§ 176 und 210a ZPO.
3. Zum Begriff des unabwendbaren Zufalls in § 233 Abs. 1 das.
Unterbricht der Tod eines Rechtsmittelklägers, der durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten ist, den Lauf der Frist zum Nachweis der Zahlung der zu entrichtenden Prozeßgebühr?