1. Findet die dreijährige Verjährung aus § 54 A.L.R. I. 6 auch bei Schadensklagen eines Lehrlings gegen den Lehrherrn wegen einer von diesem erlittenen Mißhandlung statt?
2. Ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Minderjährigkeit nach § 537 A.L.R. I. 9 auch gegen die dreijährige Verjährung aus § 54 A.L.R. I. 6 zulässig, und unter welchen Voraussetzungen?
1. Besteht eine Verpflichtung des Eigentümers, sein Grundstück im öffentlichen Interesse derartig im Stande zu erhalten, wie es aus polizeilich zu schützenden (z. B. gesundheitspolizeilichen) Rücksichten notwendig ist?
2. Läßt sich eine solche Verpflichtung auch aus Vorschriften herleiten, die nicht dem öffentlichen Rechte angehören?
Hat der Gläubiger, wenn eine für ihn erfolgte Pfändung der im Gewahrsam des Schuldners belassenen Sachen nicht gehörig ersichtlich gemacht ist, die Sachen in der Zeit, während welcher auf den nachher für unbegründet erklärten Antrag eines Dritten durch Beschluß des Gerichtes die Zwangsvollstreckung eingestellt war, für einen anderen Gläubiger gepfändet und versteigert worden sind, und dieser Gläubiger den Erlös erhalten hat, einen Anspruch auf Schadensersatz gegen jenen Dritten?
Ist der Rechtsweg zulässig für die Klage eines Eingepfarrten, der als Fideikommißbesitzer gleichzeitig Kirchenpatron ist, gegen die Kirchengemeinde behufs Feststellung, daß die Kirchengemeinde nicht berechtigt sei, ihrer Veranlagung zu einer von ihr auf die Eingepfarrten ausgeschriebenen Umlage die Steuer zu Grunde zu legen, die der Kläger als Besitzer des Fideikommisses entrichte?
Inwieweit sind die von dem Haupte einer standesherrlichen Familie über die Vorrechte der Familie und ihrer Mitglieder ohne deren Beitritt errichteten Verträge für diese rechtsverbindend?