Steht, wenn die Erlassung des Versäumnisurteiles gegen den säumigen Streitgenossen auf Grund des § 59 C.P.O. abgelehnt, auf Beschwerde des Klägers aber angeordnet ist, gegen diesen Beschluß des Beschwerdegerichtes dem nicht säumigen Streitgenossen die Beschwerde zu?
Sind Einwendungen des Gemeinschuldners gegen die Inbesitznahme einzelner Vermögensstücke durch den Konkursverwalter im Wege der Einwendung nach § 685 C.P.O. geltend zu machen?
1. Bedeutung der Zustellung des Revisionsurteiles. 2. Unterliegt die Entscheidung über die Frage, ob die Urteilszustellung im Sinne eines Landesgesetzes über die Verjährung eine auf den Betrieb der Hauptsache gerichtete Handlung ist, der Revision?
1. Steht demjenigen, welcher den Anteil eines Miterben an einem Nachlaßgrundstücke käuflich erwirbt, vor erfolgter Erbauseinandersetzung gegenwärtiges Miteigentumsrecht an dem Grundstücke zu, welches als solches in das Grundbuch eingetragen werden kann?
2. Ist ein anderer eingetragener Miterbe berechtigt, die erfolgte Eintragung des Erwerbers im Grundbuche anzufechten und deren Löschung zu erwirken?
1. Ist die Pfändung des dem Mieter zustehenden Rechtes auf Benutzung der gemieteten Räumlichkeiten nach der Civilprozeßordnung zulässig?
2. Welche Folgerungen ergeben sich daraus, daß das Wohnungsrecht bei der Versteigerung dem Vermieter zugeschlagen wurde, bezüglich seiner Mietforderung?
Findet gegen die Entscheidung über den Widerspruch gegen einen Arrestbeschluß nach § 805 C.P.O. die Beschwerde statt, oder kann diese Entscheidung nur durch die gegen ein Endurteil zulässigen Rechtsmittel angefochten werden? Zuständigkeit für den Widerspruch gegen einen Arrestbeschluß, wenn der Arrest in der Beschwerdeinstanz verhängt ist.
Kann der einer Ehefrau bei Bewilligung des Armenrechtes zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung ihrer Rechte beigeordnete Rechtsanwalt beanspruchen, daß der Ehemann im Wege der einstweiligen Verfügung angehalten werde, ihm einen Gebühren- und Auslagenvorschuß zu zahlen?
Darf der Antrag des auf Grund des § 7 Abs. 1 Eig.-Erw.-Ges. vom 5. Mai 1872 mit der Vindikation belangten Beklagten auf Aussetzung der Verhandlung bis zur Erledigung der von ihm auf Grund des § 7 Abs. 2 a. a. O. erhobenen Klage oder Widerklage abgelehnt werden?