Steht den durch den Betrieb eines Bordells in einem besseren Stadtteile belästigten und beschädigten Eigentümern der Nachbarhäuser eine Klage auf Einstellung des Bordellbetriebes in dem betreffenden Hause zu?
Muß der Schriftsatz, durch welchen die Wiedereinsetzung beantragt wird, auch solche die Wiedereinsetzung begründende Thatsachen enthalten, welche dem Gerichte aus den Akten bekannt sind?
Ist gegen den Beschluß, durch welchen ein Antrag auf Berichtigung der Bezeichnung eines Prozeßbevollmächtigten im Tenor des Urteiles zurückgewiesen wird, Beschwerde zulässig?
Ist es ein unzulässiges Verfahren, wenn ein Schiedsgericht, dessen Spruch gefällt, aber noch nicht zugestellt ist, die Verhandlung wieder eröffnet und alsdann einen neuen, verbesserten und vervollständigten Schiedsspruch erläßt?
Darf ein Dritter, welcher den Besitz eines Grundstückes auf Grund eines Tauschvertrages von dem eingetragenen Eigentümer übergeben erhalten hat, infolge der Einleitung der Zwangsverwaltung gegen den letzteren seines Besitzes entsetzt werden?
1. Darf der Drittschuldner, gegen den der pfändende Gläubiger auf Grund einer Überweisung der gepfändeten Forderung gemäß § 740 C.P.O. Klage erhoben hat, die Aktivlegitimation des Klägers bestreiten, weil das vollstreckbare Urteil, auf das dieser seine Forderung stütze, durch Vergleich seine Wirksamkeit verloren habe?
2. Wie ist bezüglich der Sache selbst und in Ansehung der Prozeßkosten zu entscheiden, wenn der Nebenintervenient, dessen Nebenintervention in erster Instanz im Endurteile für unzulässig erklärt wurde, gegen dieses in eigenem Namen Berufung und nach deren Zurückweisung gegen das Urteil des Berufungsgerichtes in eigenem Namen Revision eingelegt hat?