1. Über die Rechtsstellung des Gläubigers einer Restkaufgeldhypothek, wenn ihm der Schuldner nach Weiterveräußerung des Grundstücks seinen Anspruch gegen den Erwerber auf Befreiung von der Schuld abgetreten hat.
2. Finden auf den abgetretenen Befreiungsanspruch die Vorschriften des Aufwertungsgesetzes über die Aufwertung der durch die Hypothek gesicherten persönlichen Forderung unbeschränkt Anwendung?
Gilt die in § 10 Abs. 3 des Aufwertungsgesetzes festgesetzte Beschränkung für die Aufwertung von Forderungen aus Gutsüberlassungsverträgen auch für solche Forderungen aus Gutsüberlassungsverträgen, die zugleich auf den Beziehungen zwischen unterhaltsberechtigten und unterhaltsverpflichteten Personen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 3 dieses Gesetzes beruhen?
1. Zur Frage des Verzuges mit der Aufwertung des Restkaufpreises.
2. Unter welchen Voraussetzungen kann der Grundstücksverkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten, weil der Käufer die Ausgleichung für aufgewertete frühere Hypotheken ablehnt?
Gilt die Vorschrift des § 28 Abs. 2 AufwG., wenn eine Hypothek abgetreten und auf den neuen Gläubiger umgeschrieben ist, auch für die Verzinsung des Aufwertungsbetrags des früheren Gläubigers?
Über rechtliche Bedeutung und rechtliche Folgen der Ausübung des Vorkaufsrechts. Welchen Einfluß haben dabei Vereinbarungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer über Leistungen persönlicher Natur?
Kann der Verkäufer eines Grundstücks, dem im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag das Grundstück vom Käufer vermietet worden ist, eine Erhöhung des Kaufpreises verlangen, wenn der Vermieter statt der vereinbarten die höhere gesetzliche Miete beansprucht?
Nehmen die in den einstweiligen Ruhestand versetzten Reichsbeamten auch ohne ausdrückliche gesetzliche Vorschrift an den Gehaltsaufbesserungen der aktiven Reichsbeamten teil?
1. Ist eine Klage auf Feststellung des Inhalts eines an sich wirksamen, aber noch der behördlichen Genehmigung bedürfenden Verpflichtungsgeschäfts über einen Grundstücksverkauf zulässig, wenn sie dazu dienen soll, die behördliche Genehmigung zu erreichen?
2. Kann diese Klage als Widerklage auch dann erhoben werden, wenn der Verkäufer mit der Klage die Feststellung begehrt, daß dem Käufer keine Rechte aus dem Kaufvertrag zustehen?