1. Wer ist richtiger Beklagter, wenn unberechtigte Zuziehung von Mietzinsen zur Zwangsverwaltungsmasse geltend gemacht wird?
2. Kann der Kläger in diesem Falle auf das Teilungsverfahren verwiesen werden?
3. Ist es rechtlich möglich, daß sich der Nießbraucher eines Hauses die Mietzinsforderungen vom Eigentümer noch besonders übertragen läßt?
1. Befriedigung eines Hypothekengläubigers durch den Grundstückserwerber, der die Hypothek übernommen hat. Erlangt der Erwerber die Hypothek mit der Forderung oder nur als Grundschuld?
2. Wem fällt die Hypothek zu, wenn die Auflassung des Grundstücks demnächst auf Anfechtung des Veräußerers durch rechtskräftiges Urteil für nichtig erklärt wird?
3. Wirkt dieses Urteil zugunsten des Hypothekengläubigers, der von einem Gläubiger des Erwerbers auf Grund einer Pfändung wegen Berichtigung des Grundbuchs in Anspruch genommen wird?
Sind Vereinbarungen zwischen Reeder und Schiffsleuten zulässig, wonach ein gewisser Prozentsatz der Heuer als Beitrag zu Pensions- und Unterstützungskassen einbehalten werden soll?
Kann eine Gesellschaft m. b. H. durch Abänderung des Gesellschaftsvertrags bestimmen, daß sich die Gesellschafter, welche mit ihr in Wettbewerb stehen, in den Gesellschaftsversammlungen durch Mitglieder der Geschäftsführung oder des Aufsichtsrats vertreten lassen müssen, die nicht Konkurrenten der Gesellschaft sind?
Ist die Schriftform nur dann erfüllt, wenn die Urkunde ergibt, daß die Willenserklärung im Namen eines Vertretenen abgegeben wurde? Entscheidender Gesichtspunkt bei Auslegung der Urkunde.