1. Zum Begriffe des Dienst- und Werkvertrags. 2. Bezieht sich die Verjährung nach § 196 Abs. 1 Nr. 7 BGB. nur auf Ansprüche aus der Besorgung fremder Geschäfte und aus der Leistung von Diensten, wie sie im täglichen wirtschaftlichen Leben vorkommen, oder auch auf Geschäftsbesorgungen und Dienstleistungen von größerer wirtschaftlicher Bedeutung?
Versicherung auf den Todesfall. Ist es arglistige Täuschung, wenn der Versicherungsnehmer eine Krankheit verschweigt, die nach seiner Meinung nicht geeignet war, sein Leben zu verkürzen?
1. Wird die Aktiengesellschaft Darlehnsschuldnerin, wenn der Vorstand in ihrem Namen unter Überschreitung seiner Vertretungsbefugnis von Aktionären Darlehne nimmt?
2. Sind Darlehnsschulden, deren Rückzahlung nur aus dem Reingewinne zu erfolgen hat, als Passiva in die Jahresbilanz der Aktiengesellschaft einzustellen?
Sind Verträge rechtlich möglich, durch die nur der eine Teil zum Erwerbe, nicht aber der andere zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstücke verpflichtet wird, und unterliegen derartige Verträge den Formvorschriften des § 313 BGB.?
Kann in der Übertragung des Besitzes durch den Konkursverwalter eine Veräußerung im Sinne der §§ 929, 933 BGB. gefunden werden, wenn beide Teile von der irrtümlichen Annahme ausgehen, daß der Erwerber das Eigentum schon durch Vertrag mit dem Gemeinschuldner erlangt habe?
Sind die Gläubiger benachteiligt, wenn ein Konkursgläubiger im Auftrage des Schuldners von einem Dritten befriedigt und diesem wegen seines Ersatzanspruchs vom Schuldner Sicherheit bestellt ist?
1. Was ist bei Miet- und Pachtzinsen unter Beschlagnahme nach §§ 1123, 1124 BGB. zu verstehen?
2. Kann gegen eine vom Hypothekengläubiger erwirkte Pfändung der Mietzinsforderungen der im Range nachstehende Nießbraucher den Einwand erheben, daß er selbst -- nicht der Hypothekenschuldner -- die Mietverträge abgeschlossen habe?