Kann das Gericht eine von dem Kläger bestrittene, nicht erwiesene Behauptung des Beklagten als Beweisgrund für die Richtigkeit einer anderen Behauptung des Klägers verwerten?
1. Kann der Vermieter (Verpächter) nach § 554 BGB. ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auch dann kündigen, wenn es sich um unerhebliche Teile einer Zinsrate handelt?
2. Kann der Pächter eines Wirtschaftsanwesens, der durch arglistige Täuschung über den Ertrag zum Abschlusse des Pachtvertrags bestimmt worden ist, Änderung der Vertragsbedingungen, insbesondere Ermäßigung des Pachtzinses verlangen?
1. Unter welchen Voraussetzungen kann in einem Briefwechsel eine förmliche Vertragsurkunde im Sinne des § 1 Abs. 2 preuß. Stempelgesetzes (im Gegensatze zum brieflichen Vertrag im Sinne des § 1 Abs. 3) gefunden werden?
2. Was ist unter "Beurkundungen von Veräußerungen beweglicher Sachen" im Sinne der Tarifst. 32 Abs. 5 desselben Gesetzes (in der Fassung vom 30. Juni 1909) zu verstehen?
Kann eine nicht angemeldete Konkursforderung oder der von der Anmeldung ausgenommene Teil einer solchen nach § 146 KO. verfolgt oder bekämpft werden? Ist der Mangel der Anmeldung und Prüfung von Amts wegen zu beachten?
Inwiefern findet das Recht, eine Schuld aufzukündigen, weil ein höherer Zinssatz als sechs vom Hundert vereinbart ist, auf die Hingabe von Geld gegen Beteiligung am Gewinn Anwendung?
Zur Frage der Zulassung von Zwischenurteilen nach § 304 ZPO. in Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus dem preuß. Enteignungsgesetze vom 11. Juni 1874.