Kann die Fälligkeit der Enteignungsentschädigung und der Beginn ihrer Verzinsung, ganz oder teilweise, auf einen der Enteignung folgenden Zeitpunkt verlegt werden?
1. Inwieweit können krankhafte Zustände, die die Aufregungen des um die Entschädigung geführten Prozesses in dem Verletzten hervorrufen, als vom Schädiger zu vertretende Wirkungen einer Körperverletzung angesehen werden?
2. Einwirkung eines schuldhaften Verhaltens des Verletzten bei Verfolgung seines Schadensersatzanspruches.
Bestellung eines Handlungsbevollmächtigten für den gesamten Geschäftsbetrieb einer Gesellschaft mit beschr. Haftung. Sind dessen Rechtshandlungen unwirksam, wenn er nicht von den Gesellschaftern, sondern von den Geschäftsführern bestellt worden ist?
Was ist unter einem "öffentlichen Orte" im Sinne der Tarif-Nr. 11a des preuß. Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 in der Fassung vom 30. Juni 1909 zu verstehen?
1. Sind im Falle der Arrestierung des Anteils an einer ungeteilten Erbschaft die Miterben des Schuldners Drittschuldner im Sinne der §§ 829 Abss. 2 u. 3, 857 Abs. 1 ZPO., auch wenn für das Erbbeteiligungsverhältnis das französische Recht zur Anwendung kommt?
2. Muß in einem solchen Falle die Arrestpfändung, um rechtswirksam zu sein, binnen der in § 929 Abs. 2 ZPO. vorgeschriebenen Frist an alle Miterben zugestellt werden?