1. Ruhen nach § 36 Abs. 1 Nr. 3c des Mannschaftsversorgungsgesetzes vom 31. Mai 1906 von den Rentenerhöhungen der Dienstzeitrente nur die Rententeile über 00/100 oder auch die unter 21/100?
2. Beweisaufnahme zum Zwecke der Gesetzesauslegung.
Nach welchem Rechte ist zu entscheiden, ob mit dem Anspruch aus Lieferung von Schiffsbedürfnissen für ein deutsches Schiff im Ausland ein Schiffsgläubigerrecht verbunden ist? Erwirbt der Lieferant das Schiffsgläubigerrecht auch dann, wenn er wegen der Lieferung vorher mit dem Reeder unmittelbar verhandelt hatte?
Kann der Grundstückseigentümer auf Bewilligung der Löschung einer Vormerkung klagen, die auf Grund einer nicht rechtzeitig vollzogenen einstweiligen Verfügung eingetragen ist? Auch dann, wenn der Anspruch, der durch die Vormerkung gesichert werden sollte, rechtsbeständig ist?
Kann im Geltungsbereiche des preußischen Gesetzes über die Vermögensverwaltung in den katholischen Kirchengemeinden vom 20. Juni 1875 der Kirchenvorstand die Gemeinde nur in der durch § 19 des Gesetzes vorgeschriebenen Form verpflichten?
Gesellschaft zwecks Ankaufs und Verwertung eines Landguts. Schadensersatzpflicht des geschäftsführenden Gesellschafters für arglistige Festsetzung eines zu niedrigen Verkaufspreises.
1. Darf ein unter der Herrschaft des früheren Rechtes in das Grundbuch eingetragenes, nach den Übergangsvorschriften fortbestehendes Recht, nachdem es zu Unrecht gelöscht worden ist, in der alten Form ins Grundbuch wiedereingetragen werden, wenn diese Rechtsform dem neuen Rechte unbekannt ist?
2. Auflassungsvormerkungen nach altem und neuem Rechte.
3. Gerichtsstand für die Wiedereintragungsklage.
Kann ein Gesamtschuldner mit der Begründung, ein anderer Gesamtschuldner sei ihm zu voller Ausgleichung verpflichtet, Zug um Zug gegen seine Vertragserfüllung vom Gläubiger Herausgabe des Pfandes fordern, das der andere Gesamtschuldner dem Gläubiger bestellt hatte?
1. Kann wegen unverhältnismäßiger Höhe der durch das ausländische Prozeßgericht festgesetzten Kosten insoweit das Vollstreckungsurteil versagt werden?
2. Ist mit Bezug auf Spanien die in § 328 Abs. 1 Nr. 5 ZPO. vorausgesetzte Gegenseitigkeit als verbürgt anzusehen?