1. Fahrlässige Amtspflichtverletzung eines Gerichtsvollziehers bei Bewirkung einer Zustellung.
2. Wird der Drittschuldner, der in Unkenntnis der Pfändung oder Vorpfändung die gepfändete Forderung an seinen Gläubiger zahlt, dadurch auch dem Pfändungsgläubiger gegenüber befreit?
3. Kann der Gläubiger, der mit seiner Klage gegen den Drittschuldner wegen Unwirksamkeit der Pfändung mangels gehöriger Zustellung abgewiesen ist und wegen Verschuldens des Gerichtsvollziehers vom Staate Schadensersatz zu beanspruchen hat, unter allen Umständen die Erstattung der Kosten jenes Vorprozesses fordern?
1. Wird der gutgläubige Erwerber einer Scheinforderung im Falle des § 405 BGB. Konkursgläubiger, wenn der Erwerb nach der Konkurseröffnung, aber auf Grund einer vorher vom Gemeinschuldner ausgestellten und aus der Hand gegebenen Schuldurkunde erfolgt?
2. Kann gegenüber einem solchen Erwerber der Scheinschuldner mit Forderungen aufrechnen, die ihm gegen den Scheingläubiger zustehen?
1. Rechtlicher Charakter eines Vertrags, durch den die Inhaber von Urheberrechten an Werken der Tonkunst das musikalische Aufführungsrecht zwecks gemeinsamer Verwertung einem Verein übertragen.
2. Kann bei einem solchen Vertrage das Kündigungsrecht wirksam ausgeschlossen werden?
Heilung unverbindlicher Börsentermingeschäfte. Über die Voraussetzungen, unter denen im Sinne des § 57 des Börsengesetzes vom 27. Mai 1908 die Leistung als bewirkt und das Einverständnis mit der Leistungsbewirkung als erklärt gilt.
Hat der preußische Notar bei der Beglaubigung einer Unterschrift die offenbare Strafbarkeit oder offenbare Ungültigkeit des Inhalts der Urkunde zu berücksichtigen?
Können die Ansprüche auf Minderung und auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung in demselben Prozesse durch Hauptantrag und Eventualantrag verfolgt werden? Kann zu dem Hauptantrag ein Zwischenurteil nach § 304 ZPO. erlassen werden?
Wird in Prozessen über das Ernennungsrecht zu geistlichen, dem Patronate des Staates unterworfenen Stellen der preußische Staat durch die Regierung oder durch das Konsistorium vertreten?