1. Unter welchen Umständen gehört die außerhalb der Fabrikräume stattfindende Montage zum Fabrikbetriebe im Sinne des § 2 HaftpflG.?
2. Wann findet eine Beschäftigung im Betriebe des Unternehmers im Sinne der §§ 544, 898 RVO. statt?
Wie bestimmt sich der Gerichtsstand nach § 24 UnlWG., wenn der Beklagte mehrere Niederlassungen besitzt, insbesondere auch solche im Auslande? Inwiefern sind hierbei die Konsulargerichtsbezirke als Inland anzusehen?
Ist bei einem Vertrag über Herstellung einer nicht vertretbaren Sache aus einem vom Unternehmer zu beschaffenden Stoffe auf Grund des § 651 Abs. 1 Satz 2 BGB. der § 639 und damit auch der § 478 daselbst entsprechend anwendbar?
1. Verjährung von Schadensersatzansprüchen einer Genossenschaft gegen die Mitglieder des Aufsichtsrats. Richtet sie sich nur nach § 41 Abs. 4 GenG. oder auch nach § 852 BGB.?
2. Beginn der Verjährung nach § 198 BGB.
Steht den Stadtgemeinden der Stadtkreise in Preußen, in denen nach Nr. 1 der auf Grund des § 35 des Wehrbeitragsgesetzes erlassenen Verordnung vom 7. August 1913 der Bürgermeister oder ein sonstiges Magistratsmitglied als Vorsitzender der Einkommensteuer-Veranlagungskommission auch die Geschäfte des Vorsitzes bei der Veranlagung des Wehrbeitrags zu führen hat, ein Anspruch auf Erstattung der ihnen dadurch erwachsenen Aufwendungen gegen den preußischen Staatsfiskus zu?
Darf der Gläubiger, dem durch Vertrag ein Pfandrecht an einem Erbanteile seines Schuldners bestellt ist, der später von einem anderen Gläubiger in den Erbanteil betriebenen Zwangsvollstreckung widersprechen?