1. Kann die Verpflichtung zum Bestreuen öffentlicher Wege mit abstumpfenden Stoffen im Geltungsgebiete des preußischen Gesetzes vom 1. Juli 1912 über die Reinigung öffentlicher Wege auch solchen Personen durch Polizeiverordnung auferlegt werden, die zur polizeimäßigen Reinigung nicht verpflichtet sind?
2. Sind ältere Polizeiverordnungen über die Streupflicht in Geltung geblieben?
Ist der Zeichner eines Anteils an dem erhöhten Stammkapital einer Gesellschaft m. b. H. für unbegrenzte Zeit an die Zeichnung gebunden? Nach welchen Grundsätzen ist die Dauer seiner Verbindlichkeit zu bemessen?
1. Welche Wirkung hat die Zurücknahme des Versteigerungsantrags, wenn der vorgehende von mehreren betreibenden Gläubigern nach dem Schlusse der Versteigerung den Antrag zurücknimmt?
2. Muß ein Rechtsanwalt einer von der seinigen abweichenden Rechtsanschauung im Interesse seiner Partei Rechnung tragen?
3. Kann der Nießbraucher einer verzinslichen Hypothekenforderung von dem den Ausfall der Hypothek Verschuldenden Zahlung des vollen Ausfalls an sich und den Hypothekengläubiger gemeinschaftlich oder nur Ersatz seines eigenen Schadens beanspruchen?
1. Unter welchen Umständen kann in der Erteilung einer Vollmacht zur Entgegennahme einer Auflassung durch den Magistrat einer Stadtgemeinde eine der Form des § 56 Nr. 8 der Städteordnung entsprechende Annahme eines Kaufangebots gefunden werden?
2. Unterliegen auch die von einer städtischen Deputation innerhalb ihres Geschäftskreises ausgegangenen Verpflichtungserklärungen für die Stadtgemeinde der Formvorschrift des § 56 Nr. 8 der Städteordnung?
3. Unter welchen Voraussetzungen kann die körperschaftliche Entschließung des Magistrats einer Stadtgemeinde diese verpflichten?
Ist ein Vertrag rechtswirksam, durch welchen sich jemand, der ein Handelsgeschäft nicht betreibt, zwecks Übertragung seines Namens als Firma an einen Anderen diesem verpflichtet, sich den ein Geschäft darstellenden Komplex von Gegenständen anzuschaffen und nach darauf erlangtem Eintrag des Namens als Firma die Gegenstände und Waren als Geschäft zu übertragen?
Rechtliche Bedeutung der Bestimmung der österreichischen Einkommensteuergesetze, daß der dortige Gewerbsunternehmer die Steuer von den Zinsen seiner Kapitalschulden seinem Gläubiger in Abzug bringen darf, in Anwendung auf außerhalb Österreichs wohnende Gläubiger. Kann der österreichische Schuldner gegenüber dem ausländischen Gläubiger dies Abzugsrecht geltend machen, wenn das Schuldverhältnis auf Erfüllung im Auslande gestellt und die Verzinsung in namhaft gemachten festen Beträgen versprochen ist?
Unterschied der Auflösung einer Aktiengesellschaft durch Vereinigung mit einer anderen -- Fusion -- von der gewöhnlichen Auflösung mit Liquidation. Werden infolge der Fusion die schwebenden Schulden der aufgelösten Gesellschaft fällig?
Besteht ein Vorzugsrecht des Dividendenanspruches für das laufende Jahr vor statutarischen Nachbezugsrechten für verflossene Jahre bei Prioritätsaktien? Ist die statutarische Festsetzung des Verfalles von Dividenden bei Nichterhebung binnen vier Jahren Bestimmung einer Verjährung oder einer auf Nichterhebung bei der Gesellschaftskasse gesetzten Präklusion? Tritt die Präklusion der berechtigten Dividendenscheine nicht ein, wenn feststeht, daß die Gesellschaft auf dieselben, weil sie andere Jahrgänge für die berechtigten hielt, nicht gezahlt haben würde? Ist die Bestimmung des preußischen Gesetzes vom 31. März 1838 §. 2 Nr. 5 über kurze Verjährung auf Aktionärdividenden anwendbar?