1. Sind gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke des Gemeinschuldners an seinen Ehegatten von der Anfechtbarkeit der Gattengeschenke ebenso ausgenommen, wie gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke an andere Personen von der allgemeinen Anfechtung aus dem Gesichtspunkt der Schenkung?
2. Begriff des gebräuchlichen Gelegenheitsgeschenks.
Sind bei der sog. freien Aufwertung nur die Vermögensverhältnisse der Beteiligten zu Anfang des Jahres 1924 zu berücksichtigen, oder können auch später eingetretene Vermögenseinbußen des Verpflichteten für das Maß der Aufwertung in Betracht gezogen werden?
1. Zur Frage der Sachbefugnis bei abgetretenen Ansprüchen auf Schadensersatz wegen nicht rechtzeitiger Erfüllung.
2. Welcher Verjährung unterliegt ein Anspruch auf Vergütung, die für die Übertragung von Auflassungsrechten an Grundstücken vereinbart ist?
1. Liegt ein Kontokorrent oder eine andere laufende Rechnung im Sinne von § 65 AufwG. vor, wenn bei allen Ein- und Auszahlungen stets sofort der sich danach ergebende Rechnungsstand gebucht wird? Wie ist die Rechtslage dann, wenn eine solche Buchungsweise nur im Abrechnungsbuch des Einlegers vorgenommen wird, der andere Teil aber für sich die Ein- und Auszahlungen getrennt auf der Soll- und Habenseite verbucht und nur einmal im Jahr abrechnet?
2. Zum Begriff der Vermögensanlage im Sinne von § 63 Abs. 1 AufwG. und des Beteiligungsverhältnisses nach § 63 Abs. 2 Nr. 1 das. bei einem kurzfristigen Darlehen.
1. Welche Wirkungen hat die Fristsetzung des Rücktrittsberechtigten gemäß § 354 BGB.?
2. Wie gestaltet sich im Falle des § 717 Abs. 2 ZPO. die Verpflichtung des Gläubigers zum Schadensersatz, wenn es sich um die Rückgabe einer im Wege der Zwangsvollstreckung weggenommenen Sachgesamtheit handelt?
1. Welche Bedeutung hat die Abtretung der Rechte, die dem Abtretenden gegenüber einer noch nicht eingetragenen Aktiengesellschaft zustehen, insbesondere die Abtretung des Rechts auf Aushändigung von Aktien?
2. Bezieht sich die Vorschrift des § 200 Abs. 2 HGB. nur auf das Verfügungsgeschäft über Anteilsrechte im Sinne der Übertragung von solchen Rechten, oder auch auf die Übernahme der schuldrechtlichen Verpflichtung, solche Rechte zu übertragen?
1. Ist die Verordnung zur Änderung des Telegraphenwegegesetzes vom 13. Februar 1924 (RGBl. I S. 118) rechtsgültig erlassen?
2. Hat die Aufhebungsverordnung vom 18. Oktober 1924 (RGBl. I S. 715) rückwirkende Kraft?
3. Welchen Zweck hat die Verordnung vom 13. Februar 1924 mit der Einfügung des § 6a in das Telegraphenwegegesetz verfolgt?
4. Was ist unter elektrischen Anlagen im Sinne des § 6a zu verstehen?
Welche Bedeutung hat die Vorschrift des § 4 der Verordnung vom 14. Februar 1924 über die Goldmarkumrechnung im Konkurse (RGBl. I S. 115) für die Frage der Umrechnung und der Aufwertung von Konkursforderungen?