Zur Auslegung der allgemeinen Bedingung einer Haftpflichtversicherung, wonach "Beschädigungen von Sachen, die dem Versicherungsnehmer oder seinen Angestellten zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken in Gewahrsam oder Obhut übergeben oder von ihnen übernommen worden sind", nur bei ausdrücklicher Vereinbarung unter die Versicherung fallen.
Kommt dem Beamten die Vorschrift des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB. auch dann zugute, wenn er zugleich dem anderen, von dem der Verletzte Ersatz zu erlangen vermag, auf Schadensersatz haftet?
Darf der Käufer seiner Schadensersatzforderung einen Deckungskauf zugrunde legen, den er erst geraume Zeit, nachdem sein Anspruch auf Erfüllung durch Unmöglichkeit der Lieferung untergegangen war, zu inzwischen gestiegenem Preise vorgenommen hat? Unterschied zwischen abstrakter und konkreter Schadensberechnung.
Kann der entschädigungsberechtigte Eigentümer eines Grundstücks, das vorerst nur durch die Gefahr künftiger Beschädigung bedroht ist, anstatt Herstellung des früheren Zustandes ohne weiteres Gewährung des dazu erforderlichen Geldbetrags beanspruchen?
Kann bei einem Gattungskaufe der Käufer die Annahme einer Ersatzlieferung ablehnen, wenn der Verkäufer sie ihm unverzüglich anbietet und er keinerlei Interesse daran hat, gerade die zurückgewiesene Sache zu erhalten?