1. Kann durch die Vereinssatzung wirksam vorgeschrieben werden, daß die von der Mitgliederversammlung beschlossene Ausschließung eines Mitglieds gerichtlich nicht anfechtbar sei?
2. Wird das Ergebnis der Abstimmung durch das Abgeben unbeschriebener Stimmzettel beeinflußt?
1. Was ist unter dem Erlassen eines Prospekts zu verstehen? 2. Was gehört zum Begriffe des groben Verschuldens bei Erlaß eines Prospekts? Muß der Emittent, bevor er für die Aktien die Zulassung zum Börsenhandel erwirkt, die Angaben nachprüfen, die ihm von der Aktiengesellschaft gemacht worden sind?
3. Was ist unter dem Besitzer eines Wertpapiers zu verstehen, dem der Emittent haftet?
4. Wird der Emittent von seiner Haftung dadurch frei, daß der Erwerber von Aktien infolge einer Zusammenlegung nicht mehr dieselben Aktien zurückgeben kann?
5. Mitwirkendes Verschulden des Ersatzberechtigten.
6. Welche Bedeutung hat es, wenn das Börsengesetz die Haftung des Emittenten für den Prospekt festsetzt, auf Grund dessen die Wertpapiere zum Börsenhandel zugelassen sind?
Wird die Verjährung des Anspruchs gegen den Tierhalter gehemmt oder in anderer Weise dadurch beeinflußt, daß seiner Durchführung vorübergehend der Bescheid einer Berufsgenossenschaft entgegensteht?
Inwieweit verstößt ein Vergleich, durch den einem mit der Leitung von Konzerten beauftragten Künstler Beschränkungen seiner künstlerischen Betätigung auferlegt werden, gegen die guten Sitten?
Kann für die Frage, ob zwischen zwei Wortzeichen die Gefahr einer Verwechselung im Verkehr vorliegt, neben dem Klanglaut und dem Bilde der Worte auch deren Sinn in Betracht kommen?
Gebührt dem Miteigentümer eines Gutes, an dem ihm die freie Verwaltung und der Nießbrauch zusteht, der Erlös eines gefällten Teiles des Gutswaldes ausschließlich?