Hat der Gewalthaber dem Vormundschaftsgericht ein Nachlaßverzeichnis einzureichen, wenn das Vermögen des Kindes bloß in dem Pflichtteilsanspruche besteht?
1. Bezieht sich § 61 des Urheberrechtsgesetzes vom 19. Juni 1901 nur auf musikalische Werke im Sinne des § 50 des Urheberrechtsgesetzes vom 11. Juni 1870?
2. Verliert ein musikalisch-dramatisches Werk im Sinne des § 50 LitUrhGes. vom 11. Juni 1870 den ihm von seinem Inhaber verliehenen Charakter als musikalisch-dramatisches Werk dadurch, daß es ohne den Text und die szenische Darstellung aufgeführt wird?
3. Verleiht der Urheber eines musikalisch-dramatischen Werkes, welcher es für die rein konzertmäßige Wiedergabe bearbeitet oder einem anderen eine solche Bearbeitung gestattet, dem Werke damit den Charakter eines rein musikalischen?
Ausnahmen vom Nachdruckverbot. Dürfen, wenn die sonstigen Voraussetzungen des § 19 Nr. 4 LitUrhGes. vom 19. Juni 1901 vorliegen, auch ganze Novellen in eine Sammlung aufgenommen werden?
1. Inwieweit darf die Generalversammlung einer Aktiengesellschaft, wenn sie die Herabsetzung des Grundkapitals durch Zusammenlegung der Aktien beschließt, die Bestimmung der Frist, binnen deren die Aktien bei der Gesellschaft eingereicht werden müssen, dem Vorstand überlassen?
2. Worauf ist behufs gleichmäßiger Behandlung der Aktionäre zu achten, wenn ein Beschluß auf Zusammenlegung der Aktien mit einer Aufforderung zu Zuzahlungen ohne Erhöhung des Grundkapitals verbunden werden soll?
1. Ist die Mitteilung des Grundstücksveräußerers von der Schuldübernahme des Erwerbers nach § 416 BGB., die an den früheren Hypothekengläubiger erfolgt, dem neuen Gläubiger gegenüber wirksam, wenn der Veräußerer von der Hypothekenübertragung keine Kenntnis hatte?
2. Ist im Falle der Veräußerung durch mehrere Miteigentümer, welche Gesamtschuldner einer Hypothekenforderung sind, ein jeder berechtigt, die vorbezeichnete Mitteilung ohne Zuziehung der anderen Gesamtschuldner zu bewirken, um sich von seiner Schuld zu befreien?
Sind Aktien mit Rübenlieferungspflicht und Aktien ohne solche Pflicht Gattungen von Aktien mit verschiedener Berechtigung im Sinne des § 275 Abs. 3 HGB.?
1. Bedarf der Auftrag zum Erwerbe des Verfügungsrechts über Geschäftsanteile einer Gesellschaft m. b. H. der gerichtlichen oder notariellen Form?
2. Wie verhält es sich, wenn der Beauftragte diesen Auftrag durch Selbsteintritt ausführt?
Was ist nach § 31 des Gesetzes, betr. die Gesellschaften m. b. H., unter Zahlungen zu verstehen, die den Vorschriften des § 30 zuwider geleistet sind? Rechtliche Natur des Anspruchs auf Erstattung solcher Zahlungen.