1. Wann entsteht im internationalen Eisenbahnfrachtverkehr der Anspruch des Absenders gegen die Versandbahn auf Zahlung einer eingelösten Nachnahme, und wann wird er fällig? Ist dazu erforderlich, daß die Empfangsbahn den eingezogenen Nachnahmebetrag an die Versandbahn abgeführt hat?
2. Über den Einfluß des Weltkriegs auf Nachnahmesendungen im Eisenbahnfrachtverkehr zwischen preußischen und russischen Staatsbahnen.
3. Unterliegt der Anspruch des Absenders gegen die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft auf Zahlung einer eingelösten Nachnahme der kurzen Verjährung des Art. 45 des Internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890?
Kommt es für die Frage der Verwechslungsfähigkeit von Arzneimitteln, die nur auf ärztliches Rezept und nur in Apotheken abgegeben werden dürfen, neben der Anschauung der Ärzte, Apotheker und Großhändler auch auf die Auffassung der Verbraucher an?
Ist bei einer laufenden Transportversicherung eine Reise grundsätzlich von der Versicherung gedeckt, wenn auch nur der Beginn des Versicherungsrisikos in die Versicherungszeit fällt? Oder ist in diesem Falle, wenn im unmittelbaren Anschluß an den Ablauf der alten Versicherung eine neue laufende Versicherung genommen wurde, die Reise durch diese gedeckt?
Begründet schon die Kenntnis des Verkäufers davon, daß ein verkauftes Pferd beim Käufer zur Zucht verwendet werden soll, die Haftung für einen bei der Übergabe vorhandenen, dem Verkäufer unbekannt gewesenen Fehler, der nicht zu den Hauptmängeln gehört, aber für den erwähnten Gebrauchszweck von Erheblichkeit ist?
1. Über notwendige Streitgenossenschaft zwischen der offenen Handelsgesellschaft und einem Gesellschafter.
2. Wie wirkt die Auflösung einer offenen Handelsgesellschaft, welche die Pacht einer Apotheke zum Gegenstand des Unternehmens hat, auf den Bestand des Pachtvertrags ein? Tritt durch die Auflösung die Liquidation ein?
1. Unterliegt eine Urkunde über vertragliche Herabsetzung eines Pacht- oder Mietzinses dem Stempel der Tarifstellen 10, 18 Ziffer 1 Abs. 2 des preußischen Stempelsteuergesetzes?
2. Ist die in § 23 der preußischen Jagdordnung vorgeschriebene Auslegung des Jagdpachtvertrags auch auf nachträgliche Vereinbarungen über Erhöhung oder Herabsetzung des Pachtpreises zu erstrecken?
1. Über schuldhaftes Verhalten des Versicherungsnehmers als Voraussetzung für den Anspruch des Versicherers auf Nachzahlung von Prämien für Versendungen, die unter die laufende Versicherung fallen, aber nicht deklariert worden sind.
2. Zur Frage der Verwirkung eines derartigen Anspruchs des Versicherers.
Wie gestaltet sich das Verfahren, wenn der Gläubiger einer gelöschten Hypothek Aufwertung kraft Rückwirkung verlangt und der Schuldner, der das Grundstück inzwischen lastenfrei veräußert hat, für sich die Härteklausel geltend machen kann, aber gegen den Erwerber des Grundstücks einen Ausgleichsanspruch erheben will?