1. Inwieweit kann für die Zwangsverwaltungskosten das Vorrecht des § 10 Nr. 1 ZwVG. in Anspruch genommen werden? Ist der Prozeßrichter bei der Entscheidung dieser Frage an eine nach § 153 a. a. O. ergangene Anweisung des Vollstreckungsrichters gebunden?
2. Hat der Gläubiger wegen Nichtaufnahme der Kosten in das geringste Gebot ein Beschwerderecht gegenüber dem Zuschlag, wenn das Meistgebot zur Deckung seines zurückgewiesenen Anspruchs ausreicht?
Unter welchen Voraussetzungen ist es zulässig, in einer Genossenschaft neben dem Vorstande, dem Aussichtsrate und der Generalversammlung ein weiteres Organ (Genossenschaftsrat) einzurichten?
Haben im Konkurse einer eingetragenen Genossenschaft die Genossen auch die nach der Eröffnung des Konkursverfahrens fällig werdenden Einzahlungen auf den Geschäftsanteil zu leisten?
Erfordernisse des Besitzkonstituts, wenn die Übergabe eines Hypothekenbriefes, den der Eigentümer vom Grundbuchamt ausgehändigt erhalten hat, gemäß §§ 1117, 930 BGB. in der Weise bewirkt werden soll, daß der Eigentümer mit sich selbst als dem Vertreter des Gläubigers einen Vertrag abschließt.
Liegt zu einer Kapitalabfindung nach § 843 Abs. 3 BGB. ein wichtiger Grund vor, wenn der Verletzte durch die sonst nach § 323 ZPO. bestehende Ungewißheit über den Fortbezug einer Rente krankhaft beeinflußt wird?
Hat der Prinzipal gegen den Handlungsgehilfen, der ohne seine Einwilligung einer offenen Handelsgesellschaft beitritt, einen Anspruch auf Herausgabe des dem Handlungsgehilfen aus dem Geschäftsbetriebe der Gesellschaft zufließenden Gewinnes?
Kann bei der Gläubigeranfechtung ein Zwischenurteil über den Grund des Anspruchs erlassen werden, wenn die Parteien darüber streiten, in welcher Höhe die vollstreckbare Forderung noch besteht?
Können bezüglich der Frage, ob bei der Annahme eines mangelhaften Werkes ein der Vorschrift des § 640 Abs. 2 BGB. genügender Vorbehalt erklärt ist, frühere und spätere Vorbehalte und Rügen berücksichtigt werden?