1. Ist für die Prüfung, ob die Verteidigung zur Abwendung eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs erforderlich war, der Umstand erheblich, daß der Angreifer, ohne daß der Angegriffene es wußte, ein offenes Messer bei sich getragen hat, um es nach Bedürfnis zu gebrauchen?
2. Zur Frage, ob die Verteidigung erforderlich war, obwohl der Angegriffene sich dem Angriffe durch die Flucht entziehen konnte. !X!BGB. § 227.
1. Wird die zweijährige Verjährung des Anspruchs aus § 136 Abs. 1 Satz 3 GewUVG. durch eine Klage unterbrochen, die vor Ablauf der in § 137 Abs. 2 daselbst vorgeschriebenen Frist von einem Monat erhoben wird?
2. Ist das Urteil, das die Klage wegen Nichteinhaltung dieser Frist abweist, ein nicht in der Sache selbst entscheidendes Urteil im Sinne des § 212 Abs. 1 BGB.?
3. Wird die Verjährung durch diese Frist gehemmt?
Ist das Ersuchen eines Vormundschaftsgerichts um Rechtshilfe abzulehnen, wenn ein Minderjähriger als Erzeuger eines unehelichen Kindes mit der Anerkennung seiner Vaterschaft sowie in vollstreckbarer Form mit der Verpflichtung, Unterhaltsbeträge zu zahlen, vernommen werden soll, bevor sein gesetzlicher Vertreter diesen Erklärungen zugestimmt hat?
Darf der Grundbuchrichter den ohne Mitwirkung der Ehefrau gestellten Antrag eines in Errungenschaftsgemeinschaft lebenden Ehemannes, ein von ihm erworbenes Grundstück als Gesamtgut für beide Eheleute in das Grundbuch einzutragen, ablehnen?
Liegt eine gesellschaftliche Verpflichtung vor, wenn Gewerbetreibende, die Aktien einer Eisenbahngesellschaft zeichnen, sich gleichzeitig verpflichten, alle ihre Güter durch die von der Gesellschaft betriebene Bahn befördern zu lassen? Abhängigkeit dieser Verpflichtung von dem Fortbestande der Aktionärstellung?
Nach welchen Grundsätzen bestimmt sich die Haftung eines Dritten, nicht am Gründungsvertrage Beteiligten, der in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich mitgewirkt hat, eine Gesellschaft m. b. H. durch Sacheinlagen zu schädigen?
Kann der Anspruch auf Rückgabe einer Summe, die in einer Voruntersuchung der Angeschuldigte "zum Beweise dafür, daß es nicht seine Absicht sei, in nächster Zeit unter Mitnahme seines ganzen Vermögens seinen Wohnort zu verlassen", unter Zustimmung des Untersuchungsrichters und der Staatsanwaltschaft hinterlegt hat, mittels Klage vor den Zivilgerichten geltend gemacht werden?