Zur Anwendung des Aufwertungsgesetzes auf eine in Berlin eingeklagte Forderung, die dort zu erfüllen und durch eine saarländische Hypothek gesichert ist.
Zur Auslegung der Klausel in Feuerversicherungsverträgen, daß der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei ist, wenn sich der Versichungsnehmer bei Ermittlung des Schadens einer arglistigen Täuschung schuldig macht.
1. Unter welchen Umständen kann die Gesellschafterversammlung einer sog. Nebenleistungs-Gesellschaft mbH. noch nach Eintritt in die Liquidation die Einziehung des Geschäftsanteils eines Gesellschafters beschließen, der durch Kündigung aus der kartellmäßigen Bindung ausgeschieden ist?
2. Muß der Einziehungsbeschluß, um wirksam zu sein, zugleich die Höhe des dem Gesellschafter für seinen Geschäftsanteil zu gewährenden Entgelts festsetzen?
3. Nach welchem Zeitpunkt bestimmt sich der zu erstattende Wert eines eingezogenen Geschäftsanteils?
Tritt die Befugnis zur Ausübung des Vorpachtrechts ein, wenn der Verpflichtete sich einem Dritten gegenüber zur Bestellung eines Nießbrauchs am Gegenstand des Vorpachtrechts verbindet? Welche Bedingungen des Vertrags mit dem Dritten können die Ausübung des Vorpachtrechts hindern?
Wird ein Mietverhältnis zu einem Pachtverhältnis, wenn der neue Inhaber der Räume unter Übernahme der Einrichtung von seinem Vorgänger in einen zwischen diesem und dem Eigentümer des Hauses bestehenden und bestehen bleibenden Mietvertrag eintritt? Ist es hierfür von Bedeutung, wenn der neue Inhaber bei Ablauf des bisherigen Vertrags selbst einen Raumüberlassungsvertrag mit dem Eigentümer abschließt?
Welche Bedeutung hat die Auflassungserklärung des Alleinberechtigten, der sie zusammen mit dem vermeintlichen Mitberechtigten abgibt, weil er glaubt, nur Mitberechtigter zu sein?
1. Über die Geltendmachung der Löschungsvormerkung in der Zwangsversteigerung.
2. Über den Eintritt eines neuen Gläubigers in das durch eine Höchstbetragshypothek gesicherte laufende Kreditverhältnis.
1. Über Nichtigkeit von Generalversammlungsbeschlüssen einer Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht.
2. Über die Bedeutung der Eintragung im Genossenschaftsregister.
Versteht das Genossenschaftsgesetz unter "schriftlicher Form" und "Unterzeichnung" des Statuts etwas anderes, als was das Bürgerliche Gesetzbuch hierüber vorschreibt?