1. Was ist unter Verträgen im Sinne der Kartellverordnung zu verstehen?
2. Fallen unter § 9 der KartVo. Sperren nur dann, wenn sie gegen Kartellmitglieder, oder auch dann, wenn sie gegen andere verhängt werden?
3. Kommt es für die Anwendung des § 9 KartVo. darauf an, ob die Sperre durch die satzungsgemäß zuständige Mitgliederversammlung beschlossen worden ist, oder genügt Verhängung durch den Vorstand?
4. In welchem Umfang macht die unzulässige Verhängung einer Sperre das Kartell schadensersatzpflichtig?
1. Wann hat ein Amt infolge Umbildung einer Reichsbehörde aufgehört?
2. Bestimmt die Zuweisung eines Arbeitsgebiets und die Zuteilung an eine Ministerialabteilung das Amt des einem Reichsministerium angehörenden Beamten?
3. Ist es für die Zulässigkeit der Aufrechnung gegen eine Forderung des Reiches von Belang, daß die Zuständigkeit der in Betracht kommenden Kassen nach Entstehung der aufzurechnenden Forderung geändert worden ist?
1. In welcher Weise haftet der Verkäufer sämtlicher Geschäftsanteile einer Grundstücksgesellschaft mbH. für Rechtsmängel?
2. Nach welchen Gesichtspunkten ist der Beitrag zu bemessen, den der Käufer dem zu seiner Befreiung von Aufwertungslasten verpflichteten Verkäufer zu leisten hat?
Sind die reichsgesetzlichen und die landesgesetzlichen Vorschriften Preußens rechtsgültig, durch welche die Entscheidung über Versorgungsansprüche von Schutzpolizeibeamten den ordentlichen Gerichten entzogen wird?
1. Ist die im § 7 a des Reichshaftpflichtgesetzes bestimmte Haftungsgrenze noch in Geltung?
2. Wie ist der Haftungs-Höchstbetrag auf Grund der Verordnung vom 24. Oktober 1923 (RGBl. I S. 993) zu errechnen?
1. Kann in der Stellung eines Antrags gemäß § 717 Abs. 2 ZPO. die Erhebung einer Widerklage gefunden werden?
2. Über die Pflichtbeteiligung nach Staffeltarif bei eingetragenen Genossenschaften mit beschränkter Haftpflicht.
1. Sind Verwaltungshandlungen, welche die Anstellung oder Zurruhesetzung eines Beamten betreffen, wegen eines Willensmangels der Behörde anfechtbar?
2. Hat eine solche Anfechtung rückwirkende Kraft?
Wird durch die Erwerbung eines realen Teils von einem einheitlich verpachteten Grundstück, die sich durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung vollzieht, das Pachtverhältnis über das ganze Grundstück beeinflußt?