Ausgabe junger Aktien im Laufe eines Geschäftsjahres, welche die Aktiengesellschaft am Gewinn erst von Anfang des neuen Geschäftsjahres an beteiligt und denen sie entsprechend lautende Gewinnanteilscheine sofort beifügt.
1. Ist die Gesellschaft für die Zeit von der Kapitalerhöhung bis zum Beginn der Laufzeit der Gewinnanteilscheine als eine solche anzusehen, die keine Gewinnanteilscheine ausgibt?
2. Wann beginnt die zehnjährige Steuerfreiheit der jungen Aktien?
3. Umfaßt sie zehn volle nach dem Kalender zu berechnende Jahre oder zehn Geschäftsjahre?
4. Sind für steuerpflichtige Jahresbruchteile nur die entsprechenden Steuerbruchteile zu erheben?
Kann der Erbe, der die Erfüllung einer vertraglichen Verbindlichkeit des Erblassers schuldhaft vereitelt hat, der auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung gerichteten Klage des Gläubigers gegenüber geltend machen, daß dieser sich auf das Aufgebot der Nachlaßgläubiger hin nicht gemeldet habe und daß der Erbe jedenfalls nur mit Beschränkung auf den Nachlaß hafte?
Was ist unter der im Zusatz 4 zur Tarifnr. 10 des Reichsstempelgesetzes in der Fassung vom 26. Juni 1916 bezeichneten "Übertragung der Ware in Natur" zu verstehen?
Wird die Verantwortlichkeit des Eigentümers oder die des Mieters für die Dritten aus den Eigenschaften der Sache entspringenden Gefahren durch die Vermietung oder durch die Weitervermietung der Sache aufgehoben?
Gilt das Aufrechnungsverbot des § 19 GmbHG. auch für die Mitgesellschafter des Verpflichteten, die kraft ihrer subsidiären Haftung herangezogen werden?
1. Ist der Rechtsweg zulässig für den Anspruch gegen das Reich auf Ersatz eines Schadens, der dadurch entstanden ist, daß ein zu Kriegszwecken angeforderter Kraftwagen nach Beendigung des Gebrauchs für diese Zwecke dem Eigentümer nicht zurückgegeben wurde?
2. Hat der Beamte, der privates Eigentum zu vorübergehender Benutzung für Kriegszwecke in Anspruch nimmt, dem Eigentümer gegenüber die Amtspflicht, nach beendetem Gebrauch für die Rückgabe der Sache an ihn zu sorgen?