1. Zur Frage der Haftung des Spediteurs, der sich mit dem Versender auf einen bestimmten Satz der Beförderungskosten geeinigt hat.
2. Zum Begriffe des Verlustes beim Frachtgeschäfte.
3. Zum Begriffe "Zwischenspediteur".
1. Verhältnis des Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Mai 1909 zum Gesetze über die Haftung des Reichs für seine Beamten vom 22. Mai 1910.
2. Anwendbarkeit der §§ 844, 845 im Falle des § 839 BGB.
Kommt es bei einer taxierten Police nicht darauf an, ob die versicherten Güter vor dem Wirksamwerden des Abandons durch inneren Verderb eine Werteinbuße erlitten haben?
Ist der Warenumsatzstempel der Tarifnr. 10 des Reichsstempelgesetzes in der Fassung vom 26. Juni 1916 zu erheben, wenn bei der Verkaufskommission der Kommittent dem Kommissionär ohne Selbsteintritt des letzteren das Kommissionsgut übergibt, der Kommissionär es an einen Dritten absetzt und den erzielten Preis an den Kommittenten zahlt?
Begriff der "besonders wertvollen Spitzen und besonders wertvollen Stickereien" im Sinne des § 54 Abs. 2 der Eisenbahnverkehrsordnung. Bedeutung der Bedingung der "reglementmäßigen" Einlieferung des Frachtguts an die Bahn als Voraussetzung für den Anspruch auf die Versicherungssumme.
1. Zum Begriffe "Kostbarkeit" im Sinne des Eisenbahnfrachtrechts.
2. Liegt eine unrichtige oder ungenaue Bezeichnung des Beförderungsgegenstandes vor, wenn der Absender bei Auflieferung eines als Kostbarkeit anzusehenden Gegenstandes zur Expreßgutbeförderung es unterläßt, den Inhalt des Frachtstücks und den Wert auf der Eisenbahnpaketadresse anzugeben?