1. Zur Beweislast, wenn der schuldnerische Eigentümer behauptet, daß die von ihm bestellte Darlehenshypothek mangels Valutierung nicht zur Entstehung gelangt sei, und der eingetragene Gläubiger geltend macht, daß die Schuld schenkweise begründet worden sei.
2. Gehört es zur Erfüllung des Formerfordernisses aus § 518 Abs. 1 BGB., daß aus der Schenkungsurkunde hervorgeht, daß das Versprechen schenkweise abgegeben worden ist?
1. Kann der Geschäftsunfähige nach § 868 BGB. mittelbaren Besitz erwerben?
2. Zur Frage der Anwendbarkeit des § 818 Abs. 1 und 2 im Falle der sog. Condictio possessionis.
1. Was ist im Falle eines Sukzessivlieferungsvertrags unter Verlangen der Erfüllung im Sinne des § 17 KO. zu verstehen?
2. Zur Anfechtung einer Willenserklärung wegen Irrtums über ihre Rechtsfolgen.
Übernimmt der Verkäufer, der sich im Vertrage die Bestimmung "glückliche Ankunft vorbehalten" ausbedungen hat, damit eine Gewähr dafür, daß zur Zeit des Vertragsschlusses die verkaufte Ware schon abgeladen war?
1. Auf welchem Wege ist die Aussonderung einer Forderung, die der Gemeinschuldner vor der Konkurseröffnung abgetreten hat, geltend zu machen?
2. Ist § 46 Satz 2 KO. auf die Einziehung fremder Forderungen durch den Konkursverwalter anwendbar?