1. Zum Begriff der "unrichtigen Angabe" im Sinne des § 3 UWG. ("Sardinen"; "norwegische Sardinen").
2. Fassung und räumliche Tragweite des Unterlassungsurteils.
1. Bedarf es zur Wirksamkeit eines Beschlusses, durch den die Haftsumme bei einer Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht erhöht wird, der Eintragung der Höhe der Haftsumme in das Genossenschaftsregister und ihrer Veröffentlichung?
2. Ist der Konkursverwalter im Konkurs einer solchen Genossenschaft befugt, Ersatz des durch die Unwirksamkeit jenes Beschlusses erwachsenen Schadens von dem für die Amtspflichtverletzung des Registerrichters haftenden Staate zu beanspruchen?
1. Enthält die Bestimmung in § 13 Abs. 3 des Scheckgesetzes vom 11. März 1908 (RGBl. S. 71) zwingendes Recht?
2. Ist der Scheckbezogene verpflichtet oder doch berechtigt, den Widerruf eines Schecks vor Ablauf der Vorlegungsfrist zu beachten? Ist eine Vereinbarung betreffs des Widerrufs zulässig, und ist sie zur Bindung des Bezogenen an den Widerruf auch erforderlich?
Kann das eines förmlichen Schuldausspruchs entbehrende Scheidungsurteil die Grundlage für einen Unterhaltsanspruch aus § 1578 BGB. abgeben, wenn aus den Urteilsgründen erhellt, daß der in Anspruch genommene Ehegatte die alleinige Schuld an der Scheidung trägt?
Kann in der Erbeinsetzung eines Geschwisterkindes unter Umständen eine stillschweigende Ersatzberufung von Abkömmlingen des Eingesetzten insbesondere auch dann gefunden werden, wenn der Erblasser bei der Testamentserrichtung an die Möglichkeit des Wegfalls des Eingesetzten nicht gedacht hat?