1. Zur Auslegung der Tarifst. 73 Abs. 5 des preuß. Stempelsteuergesetzes. Fallen darunter nur Erklärungen nach § 171 Abs. 1 BGB.?
2. Erfordert § 29 GBO. das Beibringen einer förmlichen Vollmachtsurkunde?
Können örtliche, auf Grund einer Ermächtigung nach § 5a der Mieterschutzverordnung erlassene Vorschriften, wonach Klagen auf Räumung von Wohn- und Geschäftsräumen usw. nur mit Zustimmung des Mieteinigungsamts erhoben werden dürfen, auch auf Räumungsansprüche bezogen werden, die aus der Richtigkeit des Mietvertrags abgeleitet werden?
Kann der Kläger, dessen Anspruch abgewiesen wurde, sich aber nach der Verkündung des Urteils erledigt hat, zum Zwecke der Erledigungserklärung Berufung einlegen?
Zur Frage der Einwirkung des Versailler Vertrags auf eine vor Kriegsausbruch vereinbarte Übertragung von Warenzeichen, die für einen englischen Staatsangehörigen eingetragen sind.
1. Voraussetzungen der Unterlassungsklage wegen Störung des Warenzeichenrechts.
2. Rechtliche Bedeutung der Banderolierung von Zigaretten.
3. Zur Auslegung des Art. 309 des Versailler Vertrags.