Zur Auslegung der Verordnungen über Einstellung, Entlassung und Entlohnung der Angestellten während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung vom 24. Januar, 30. Mai und 3. September 1919.
Ist ein deutscher Konsul amtlich befugt, die Sachen eines abwesenden, durch den Krieg an der Wahrnehmung seiner Rechte verhinderten Reichsangehörigen öffentlich versteigern zu lassen? Haftet das Reich für den durch eine solche Versteigerung entstandenen Schaden?
Ist der Rechtsweg für Ansprüche gegen eine Stadtgemeinde zulässig, die auf die Behauptung gestützt werden, ihre Beamten hätten widerrechtlich Vieh beschlagnahmt und pflichtwidrig so schnell schlachten lassen, daß eine Aufhebung der Beschlagnahme im Beschwerdewege nicht mehr zu erreichen gewesen wäre?
1. Welche vermögensrechtlichen Ansprüche stehen dem zur Anfechtung nicht berechtigten Ehegatten zu, wenn die Ehe wegen Irrtums für nichtig erklärt ist?
2. Findet § 945 ZPO. Anwendung, wenn während des Eheanfechtungsprozesses die gegenseitige Unterhaltspflicht der Ehegatten gemäß § 627 ZPO. geordnet ist und die Ehe demnächst für nichtig erklärt wird?
Ist für den Anspruch eines Beamten, insbesondere eines Militäranwärters, auf Ersatz des durch verspätete Verleihung einer Amtsstelle erwachsenen Schadens durch Art. 129 RVerf. der Rechtsweg eröffnet?