1. Tumultschaden nach dem preußischen und nach dem Reichstumultschadengesetz.
2. Zum Begriff des Luxusschadens nach § 15 des Reichstumultschadengesetzes.
3. Wann ist ein mittelbarer Schaden im Sinne des letzteren Gesetzes gegeben?
1. Setzt die persönliche Haftung desjenigen, der für eine Gesellschaft m. b. H. vor ihrer Eintragung in das Handelsregister handelt, ein Handeln gegenüber dritten, außerhalb der Gesellschaft stehenden Personen voraus?
2. Erfordert die Veräußerung von Teilen eines Geschäftsanteils eine ausdrückliche Genehmigung der Gesellschaft m. b. H.?
1. Muß der preußische Staat die auf einen Holzkauf geleistete Anzahlung dem Käufer zurückerstatten, wenn die Überlieferung des Holzes infolge der Abtretung des Lagerortes an Polen nur unter vertragsmäßig nicht vorgesehenen Bedingungen erfolgt ist?
2. Über die verbindliche Kraft des deutsch-polnischen Vertrags vom 9. Januar 1920.
Können Photographien, sowie Bilder, die auf Grund von Photographien hergestellt sind, den Urheberschutz von Abbildungen technischer Art im Sinne des § 1 Nr. 3 des Gesetzes vom 19. Juni 1901, betr. das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst, genießen?
Unter welchen Voraussetzungen kann die uneheliche Mutter nach dem Tode des Vaters, auf dessen Antrag das Kind für ehelich erklärt worden ist, das Recht der Sorge für die Person des Kindes beanspruchen?
1. Hat die Republik Polen von dem in Art. 291 des Versailler Vertrags enthaltenen Vorbehalt Gebrauch gemacht?
2. Welcher Zeitpunkt ist für das Erfordernis der staatlichen Genehmigung des Grundstückserwerbs durch Ausländer in Hessen maßgebend?
1. Setzt die Haftung des Reichs aus § 1 Abs. 3 des Gesetzes vom 22. Mai 1910 ein Verschulden des Reichs bei der Auswahl oder Überwachung des seine Amtspflicht verletzenden Soldaten voraus?
2. Kann die Zugehörigkeit zu einer revolutionären politischen Partei als Verschulden im Sinne des § 254 BGB. angesehen werden?
1. Zum inneren Tatbestande des Kettenhandels nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung gegen übermäßige Preissteigerung vom 23. Juli 1915 (RGBl. S. 467). / 23. März 1916 (RGBl. S. 183).
2. Kann der Käufer die Erfüllung des Kaufvertrags deshalb verweigern, weil der Verkäufer die Ware im Wege des Kettenhandels erworben hat?