Zur Stellung des Arbeiterrats und des Schlichtungsausschusses nach §§ 82 flg. des Betriebsrätegesetzes vom 4. Februar 1920. Beginn der Fristen des § 86. Umfang der richterlichen Nachprüfung der Entscheidung des Schlichtungsausschusses.
Ist ein vor dem Kriege geschlossenes Kaufgeschäft über ausländisches Geld trotz der Umgestaltung der Verhältnisse wirksam geblieben, wenn es den Berliner Börsenbedingungen unterworfen war und diese während des Krieges mit rückwirkender Kraft die Abwickelung derartiger Geschäfte besonders geregelt haben?
1. Verhältnis zwischen Warenzeichenrecht und Schutz vor unlauterem Wettbewerb. Wann muß der eingetragene Zeicheninhaber dem Ausstattungsberechtigten weichen?
2. Ist es auf den Grundsatz, daß die Auffassung der Verbraucher dafür entscheidend ist, ob der Ware des eingetragenen Zeicheninhabers durch Nachahmung der Ausstattung das Aussehen der Ware des Ausstattungsberechtigten gegeben ist, von Einfluß, daß der Zeichenberechtigte seine Ware an Zwischenhändler, der Ausstattungsberechtigte dagegen unmittelbar an Verbraucher vertreibt?
Verliert eine vor dem 1. April 1920 zum 1. Juli 1920 erfolgte Kündigung und Pensionierung eines preußischen Eisenbahnbeamten mit dessen Übertritt in den Reichsdienst in Gemäßheit des Staatsvertrags vom 30. April 1920 ihre Wirkung?
1. Kann die Anfechtungsklage des § 271 HGB. darauf gestützt werden, daß die Generalversammlung davon abgesehen hat, von dem das Stimmrecht Beanspruchenden die Vorlegung der Aktie zu verlangen oder daß das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausgeübt wurde, ohne daß dieser die schriftliche Vollmacht in der Generalversammlung vorlegte?
2. Zum Begriffe der Entlastungserteilung.
3. Zur Frage des Einflusses ungültiger Stimmen auf die Gültigkeit eines Generalversammlungsbeschlusses.
Ist die Berufung für zulässig zu erachten, wenn die Zustellung des erstinstanzlichen Urteils und die Einlegung der Berufung an demselben Tage erfolgt sind und nicht festgestellt werden kann, welcher der beiden Akte dem anderen vorangegangen ist?
Über die Pflichten der Bahn gegen den Absender, wenn sich herausstellt, daß die bahnamtliche Gewichtsfeststellung infolge von Fehlern an der Wage unrichtig ist.
In welchem Umfange ist der Mieter gegenüber dem Vermieter, der das Mietgrundstück zu veräußern beabsichtigt, verpflichtet, die Mieträume durch Kauflustige besichtigen zu lassen?
Stehen die Bestimmungen des Versailler Vertrags der Einklagung eines in Deutschland befindlichen, von der Londoner Zweigniederlassung einer deutschen Bank akzeptierten Wechsels durch den deutschen Gläubiger gegen die deutsche Hauptniederlassung der Bank entgegen?