1. Unter welchen Umständen unterliegt der Beschluß eines Vereins auf Ausschließung eines Mitgliedes der sachlichen Nachprüfung durch die Gerichte?
2. Wann kann in einem solchen Beschluß ein Verstoß gegen § 826 BGB. erblickt werden?
Kann der Lizenznehmer ein Zwischenbenutzungsrecht nach § 7 des Gesetzes vom 27. April 1920, betr. eine verlängerte Schutzdauer bei Patenten usw., in Anspruch nehmen?
1. Inwieweit muß eine Bank, die sich ihren Kunden gegenüber erboten hat, für sie auf Grund eines Bezugsrechts neue Aktien zu besorgen, sich um die Erledigung eines Auftrags hierzu trotz auftretender Schwierigkeiten bemühen?
2. Ist bei der Bemessung von Schadensersatz die Geldentwertung zu berücksichtigen?
1. Inwieweit unterliegt die Rechtmäßigkeit der Verhängung des Kriegszustandes nach Art. 68 der früheren Reichsverfassung der richterlichen Nachprüfung?
2. War die Wirksamkeit dieser Maßnahme von der Beobachtung des § 3 des preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 abhängig?
3. Zum Begriff der einem Dritten gegenüber bestehenden Amtspflicht im Sinne von § 839 BGB.
Welche Bedeutung hat eine vor dem 31. Juli 1914 eingetragene Goldklausel für die Bemessung der infolge der Entwertung des deutschen Papiergeldes notwendig gewordenen Aufwertung einer Hypothekenforderung?
Handelt es sich um eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit im Sinne des § 13 GVG., wenn über die Herausgabe ungarischer Vorkriegs-Staatsschuldverschreibungen gestritten wird, welche auf Grund der Bek. vom 25. Januar 1922 (DRAnz. Nr. 22 vom 26. Januar 1922) angemeldet und zur Abstempelung und zum Umtausch eingereicht worden sind?
Wen trifft die Beweislast für die Vereinbarung eines Wiederkaufs, wenn der Käufer auf Lieferung der gekauften Sache klagt und der Beklagte einwendet, ihm sei das Wiederkaufsrecht eingeräumt?
Zulässigkeit von Übernahmekonnossementen. Umfang der Prüfungspflicht einer Bank, die beauftragt worden ist, die Verschiffungsurkunden gegen Zahlung des Kaufpreises aufzunehmen.