Ist für die Klage des Jagdgenossen gegen die Jagdgenossenschaft auf Feststellung der Nichtigkeit eines von dem Jagdvorsteher geschlossenen Jagdpachtvertrags, die sich auf die §§ 21 bis 23 der preußischen Jagdordnung vom 15. Juli 1907 stützt, der ordentliche Rechtsweg zulässig?
1. Zur Auslegung der §§ 325 Abs. 1 Satz 3, 323 Abs. 2, 281 BGB.
2. Inwiefern kann der Gläubiger, der nach § 281 BGB. Abtretung des Ersatzanspruchs verlangt hat, auf seinen Schadensersatzanspruch zurückgreifen?
3. Kann der Verkäufer, der die Ware vertragsgemäß auf den Weg gebracht hat, auf der dadurch geschehenen Individualisierung des Schuldgegenstandes auch dann bestehen, wenn er die Ware umgeleitet und darüber anderweit verfügt hat?
In welcher Währung entsteht die Kaufpreisforderung des deutschen Kommittenten, wenn dieser dem deutschen Kommissionär den Auftrag erteilt, ausländische Wertpapiere an der Londoner Börse zu verkaufen, und wenn dann der Kommissionär den Auftrag durch Selbsteintritt ausführt?
1. Über das Verhältnis der Feststellungsklage zur Leistungsklage.
2. Wann läßt sich ein Betrag im Sinne des § 94 VersVG. feststellen, welchen der Versicherer nach Lage der Sache mindestens zu zahlen hat?
3. Darf die Feststellung des Beginnes des Verzugs dem Verfahren über den Betrag des Verzugsschadens vorbehalten bleiben?
Unter welchen Voraussetzungen erlangt der Girogläubiger einer im Auslande befindlichen Zweigniederlassung einer deutschen Bank, wenn sein Guthaben von dieser einer in Deutschland befindlichen Zweigniederlassung derselben Bank überwiesen wird, einen Anspruch auf Auszahlung seines Guthabens gegen die letztere Niederlassung?
1. Zur Auslegung der §§ 956, 957 BGB. Genügt es, wenn der Gestattende sog. Teilbesitz (§ 865 BGB.) an den noch ungetrennten Bestandteilen hat, deren Aneignung er dem Erwerber gestattet?
2. Ist Teilbesitz an Holz auf dem Stamme möglich?
1. Ist die Anwendbarkeit des § 16 UWG. auf Fälle des Wettbewerbs beschränkt?
2. Kommen Verwechselungsfälle auf der Post und bei anderen Behörden für die Verwechselungsgefahr des § 16 UWG. in Betracht?