1. Wie ist das Rechtsverhältnis einer deutschen Bank gegenüber einem Kunden, der bei ihrer Zweigniederlassung im feindlichen Ausland vor und während des Krieges ein Depositenkonto besessen hat, zu beurteilen, wenn das Vermögen der Zweigniederlassung auf Grund des Versailler Vertrags beschlagnahmt und liquidiert worden ist?
2. Über Benachrichtigungsschreiben im Bankverkehr.
Hat die Unrichtigkeit der Angaben über Ort oder Tag der Verhandlung in einer notariellen Urkunde die Richtigkeit der beurkundeten Erklärungen zur Folge?
Schafft das in der Inflationszeit erlassene, einen Geldanspruch ohne Berücksichtigung der Geldentwertung zusprechende Urteil Rechtskraft für die im "Aufwertungsprozeß" geltend gemachte Nachforderung?
Bedarf der Gesellschaftsvertrag, durch den ein Gesellschafter sich verpflichtet, ein in seinem Alleineigentum stehendes Grundstück nur zur Benutzung und dem jeweiligen Werte nach in die Gesellschaft einzubringen, der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung?
1. Kann im Inlande durch Urteil festgestellt werden, daß ein tschechoslowakisches Urteil, durch das die Ehe von Tschechoslowaken geschieden worden ist, im Gebiete des Deutschen Reichs Rechtswirksamkeit hat?
2. Kann durch inländisches Urteil die Zwangsvollstreckung eines solchen Urteils im Kostenpunkt für zulässig erklärt werden?
1. Zur Frage des Ausschlusses der deutschen Gerichtsbarkeit zufolge des Abkommens zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 10. August 1922 (vgl. Reichsgesetz vom 31. Januar 1923, RGBl. II S. 113).
2. Bildet ein Bereicherungsanspruch, der einer GmbH. i. L. gegen die Gesellschafter aus gesetzwidriger Verteilung von Vermögen zusteht, eine hinreichende Grundlage für die Wiederaufnahme der schon in einem früheren Zeitpunkte beendigten Liquidation? (§ 73 GmbHGes.).
3. Treten bei Wiedereröffnung der Liquidation die früheren Liquidatoren, soweit noch vorhanden, ohne weiteres wieder in Tätigkeit, oder findet in solchem Falle § 302 Abs. 4 HGB. entsprechende Anwendung?