1. Zieht die Richtigkeit des schuldrechtlichen Kaufvertrags stets die Richtigkeit des dinglichen Übereignungsvertrags nach sich?
2. Zur Frage des Einigseins und Einigwerdens über den Eigentumsübergang.
3. Wann ist das Urteil nicht mit Gründen versehen im Sinne des § 551 Nr. 7 ZPO.?
Liegt Miete oder Pacht vor, wenn die den Gegenstand des Vertrags bildenden Räume von dem, der sie benützt, mit der zum Betriebe eines Gewerbes erforderlichen Einrichtung versehen worden sind?
Ist die Bestimmung des Art. I § 1 Satz 2 der vierten Durchführungsverordnung zur dritten Steuernotverordnung gültig, wonach die Ansprüche der Versicherten aus Unfallversicherungsverträgen den Ansprüchen aus Lebensversicherungsverträgen gleichgestellt werden?
Kann der Cessionar eines Teiles des Kaufpreises als Nebenintervenient des auf Auflösung des Verkaufes belangten Käufers die Einrede geltend machen, daß die Klage wegen der an ihn geschehenen Cession unstatthaft sei?
1. Zur Auslegung einer bergrechtlichen Belehnungsurkunde aus der Zeit vor dem preußischen Allgemeinen Berggesetz.
2. Zum Begriff der Vierung (quadratura accessoria) und der Hilfsvierung (quadratura principalis) nach früherem preußischem Bergrecht.
3. Welche Ansprüche stehen demjenigen, in dessen Bergeigentume ein anderer unbefugt Mineralien gewonnen hat, gegen diesen anderen zu?
4. Zur Entschuldbarkeit des Rechtsirrtums. Berechtigt die Zweifelhaftigkeit der Rechtslage zur Vornahme einer schädigenden Handlung, auch wenn wegen dieser Handlung bereits Klage erhoben ist?