Ist das Recht, in einem Privatgewässer Krebse zu fangen, eine Berechtigung zur Fischerei, welche nach Artt. 1 und 12 des Gesetzes vom 2. März 1850 seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes durch Verjährung nicht mehr erworben werden kann?
Kann derjenige, welcher vor dem 1. Oktober 1872 das Eigentum eines Grundstückes erworben hat, aber nach diesem Zeitpunkte in das auf das Kataster zurückgeführte Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, den Beweis für sein Eigentum an einem in dem Besitze eines anderen befindlichen Landstücke dadurch führen, daß dieses in dem Kataster als ein Bestandteil jenes Grundstückes aufgeführt ist?
Steht bei der Kollektiv-Unfallsversicherung eines Gewerbeunternehmers zu Gunsten seiner Gewerbegehilfen mit der Abrede, daß bei Unfällen mit tödlichem Ausgange die Versicherungssumme an die empfangsberechtigten Hinterbliebenen gezahlt wird, den Hinterbliebenen des durch Unfall getöteten Gewerbegehilfen ein unmittelbares Klagerecht gegen den Versicherer zu?
1. Hat der Cessionar einer Hypothekenforderung zur Beseitigung solcher Einreden aus dem persönlichen Schuldverhältnis gegen seine dingliche Klage, welche ihm vor oder bei der Cession nicht bekannt geworden sind, auch aus dem Grundbuche sich nicht ergeben, zu behaupten und zu beweisen, daß er das Recht auf die Hypothek gegen Entgelt erworben habe, oder ist es Sache des Beklagten, wenn er dergleichen Einreden erhebt, zu behaupten und zu beweisen, daß der Kläger das Recht auf die Hypothek unentgeltlich erworben habe?
2. Hat der Kläger, welcher eine kündbare Forderung einklagt, nur den erfolgten Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist selbst dann darzuthun, wenn eingewendet ist, daß eine spätere Fälligkeit vereinbart worden?
Genügt zur endgültigen Eintragung einer Hypothek an Stelle einer Vormerkung die Bewilligung dessen, gegen welchen die Vormerkung gerichtet war, auch in dem Falle, wenn der Bewilligende zur Zeit der Bewilligung nicht mehr eingetragener Eigentümer war?
Sind die Gläubiger eines Gemeinschuldners, dem durch Testament vor der Konkurseröffnung ein vom Testator mit einem Nießbrauche beschwertes Grundstück zugefallen ist, und welcher erst nach der Konkurseröffnung auf Antrag des Konkursverwalters als Eigentümer des Grundstückes eingetragen wird, dem im Besitze des Grundstückes befindlichen und die Eintragung seines Rechtes nunmehr gleichfalls nachsuchenden Nießbraucher gegenüber als Dritte im Sinne des §. 12 des Gesetzes über den Eigentumserwerb 2c vom 5. Mai 1872 zu erachten?
1. Kann im Falle des §. 1 des Haftpflichtgesetzes außer dem nach §. 3 Ziffer 2 zu leistenden Schadensersatz noch Schmerzensgeld und Entschädigung für körperliche Verunstaltung auf Grund der Bestimmungen des sächsischen bürgerlichen Gesetzbuches beansprucht werden?
2. Ist ein eigenes Verschulden des verletzten, noch nicht sieben Jahre alten Kindes möglich?
3. Begriff der höheren Gewalt.
Kann der nach dem Gesetze vom 7. Juni 1871 zum Schadensersatz Verpflichtete verlangen, daß der Verletzte, dessen Erwerbsfähigkeit nur vermindert ist, das Dienstverhältnis bei ihm fortsetze und seine noch vorhandene Arbeitskraft in diesem Dienst verwende?
Erfüllungs- und Bestimmungsort. Wird der Anspruch auf Lagergeld dadurch ausgeschlossen, daß der Retinent die Sache zugleich in eigenem Interesse zurückbehält? Hat der außergerichtliche Verkauf des Retentionsobjektes Verwirkung der Befugnis aus dem Zurückbehaltungsrechte zur Folge?