Wie muß eine Bank verfahren, die einen von ihr einzuziehenden, in ausländischer Währung berechneten Geldbetrag auf eine ausländische Bank zu überweisen hatte, wenn sich nach Einziehung des Betrags in Papiermark und nach Absendung der Überweisungspapiere herausstellt, daß die Überweisung infolge Kriegsausbruchs nicht ausgeführt worden ist? Welchen Einfluß hat in diesem Falle die Geldentwertung auf die Haftung der Bank?
1. Werden polizeiliche Maßnahmen gegen die Presse, die im Preßgesetz nicht vorgesehen sind, durch § 10 ALR. II 17 gedeckt?
2. Stehen die in Art. 48 Abs. 4 RVerf. den Landesregierungen übertragenen Befugnisse den preußischen Oberpräsidenten zu?
3. Enthält eine gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßende Amtshandlung dann keine den Staat zum Schadensersatz verpflichtende Amtspflichtverletzung, wenn der Beamte in Notwehr gehandelt hat?
Über die Aufwertung von Teilbeträgen eines Gesamtdarlehens, das eine industrielle Aktiengesellschaft gegen gleichlautende Schuldscheine unter Bestellung von Grundschulden für einen Treuhänder aufgenommen hat.
1. Sind die auf Kündigung angestellten Beamten der Eisenbahnverwaltungen der Länder als Reichsbeamte auch dann Kündigungsbeamte geblieben, wenn bei ihrer Übernahme in den Reichsdienst die Kündigungsbefugnis des Reichs nicht ausdrücklich vorbehalten wurde?
2. Kann im Reich und in Preußen Beamten, die auf Kündigung angestellt sind, nur aus Gründen gekündigt werden, die in ihrer Person liegen, oder ist die gleichzeitige Kündigung gegenüber einer größeren Zahl von Beamten zur Erzielung von Ersparnissen zulässig? Wie ist in dieser Hinsicht die Rechtsstellung der Reichsbahnbeamten?
Welche Bedeutung hat das Bestehen eines Absonderungsrechts für die Ausübung des Anfechtungsrechts während des Konkurses, namentlich gegenüber Veräußerungen, deren Wirksamkeit die Entstehung des Absonderungsrechts gehindert haben würde?
Sind die Landgerichte ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands ausschließlich zuständig für die Ansprüche der Reichsbahnbeamten gegen die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft aus ihrem Dienstverhältnis?
1. Kann ein Aktionär mit mehreren eigenen Aktien in der Generalversammlung nur einheitlich abstimmen?
2. Ist ein Generalversammlungsbeschluß, der gegen den Grundsatz der gleichmäßigen Behandlung der Aktionäre verstößt, nichtig oder nur anfechtbar?