Umfang der Transportversicherung bei einer sog. Werftprobefahrt des versicherten Schiffes. Begriff der Fahrtüchtigkeit (Seetüchtigkeit). Ist die Werftprobefahrt ein gefahrerhöhender Umstand?
Wie ist die preußische Stempelsteuer für eine Urkunde zu berechnen, in welcher ein Recht bis zu einem bestimmten Höchstbetrag sichergestellt worden ist?
Hat über die Voraussetzungen der Einziehung von Schutz-, Vorrats- und Verwertungsaktien die Spruchstelle zu entscheiden oder ist dafür der ordentliche Rechtsweg gegeben?
Trägt der Umstand, daß der einen Warennamen ("Lysol") behandelnde Artikel eines Konversationslexikons den Warenzeichencharakter des betreffenden Wortes nicht erwähnt, zur Umbildung des Wortzeichens zum freien Warennamen bei, und gefährdet diese Nichterwähnung den Warenzeichenschutz des Zeicheninhabers?
1. Auf welche Verhältnisse sind die Begriffe der Beschaffenheit und der Fehlerhaftigkeit der Kaufsache zu beziehen?
2. Ist Ungleichmäßigkeit des Gasdrucks ein Fehler des gelieferten Gases?
3. Wann unterliegt der Schadensersatzanspruch des Käufers wegen schuldhaft vertragswidriger Lieferung der Verjährung des § 477 BGB.?
Kann ein geschäftliches Unternehmen als Ganzes schon deshalb für gesetz- und sittenwidrig erklärt und ihm aus diesem Grunde der Firmen-, Namens-, Warenzeichen- und Ausstattungsschutz versagt werden, weil die Art und Weise des Geschäftsgebarens, insbesondere die Art der Reklame, gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder mit den guten Sitten des geschäftlichen Verkehrs nicht in Einklang steht?