Kann nach dem Rechte des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein Zurückbehaltungsrecht über die Vorschrift des § 273 das. hinaus auch auf den Gesichtspunkt der allgemeinen Arglist des Vertragsgegners gestützt werden?
1. Wie sind Einlagen aufzuwerten, die ein stiller Gesellschafter in eine offene Handelsgesellschaft macht?
2. Gibt es eine Aufwertung der Reichsmark gegenüber der sog. Friedensmark?
Steht einer auf Grund des § 249 Satz 2 BGB. erhobenen Klage auf Geldentschädigung die Einrede der rechtskräftig entschiedenen Sache entgegen, wenn der Geschädigte mit einer früheren auf denselben Sachverhalt gestützten Klage Naturalwiederherstellung nach § 249 Satz 1 a. a. O. gefordert hat und das Bestehen eines Schadensersatzanspruchs aus sachlichen Gründen rechtskräftig verneint worden ist?
Ist § 5 Abs. 2 AufwG. entsprechend auf den Fall anzuwenden, daß das belastete Grundstück gegen ein anderes Grundstück eines anderen Eigentümers ausgewechselt worden ist?
Kann der Käufer eines Grundstücks, dem dieses übergeben ist, auf Grund seines Besitzes der Zwangsvollstreckung eines Hypothekengläubigers nach § 771 Abs. 1 ZPO. widersprechen?
Zur Auslegung eines Werkvertrags, bei dem es dem nicht sachkundigen Besteller darauf ankommt, Mißstände beseitigen zu zu lassen, deren Ursache ihm nicht bekannt ist.
Unter welchen Voraussetzungen ist ein Sicherungsübereignungsvertrag als lästiges Veräußerungsgeschäft im Sinne der Tarifstelle 7 des preußischen Stempelsteuergesetzes anzusehen?