Gehört die Ernennung von Liquidatoren durch den Richter nach Art. 133 H.G.B. zu den bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, auf welche die Civilprozeßordnung Anwendung findet?
1. Mißbräuchliche Anmeldung eines Warenzeichens zu dem alleinigen Zwecke, einen anderen im Gebrauche desselben zu hindern oder zu beschränken.
2. Erfordernis der Widerechtlichkeit der Bezeichnung zur Begründung der Klage aus §. 13 oder §. 14 des Markenschutzgesetzes vom 30. November 1874.
Sind Briefe, welche den bereits erfolgten Abschluß eines der im Tarife Nr. 4 lit. a des Gesetzes vom 1. Juli 1881, betreffend die Erhebung von Reichsstempelabgaben, bestätigen, nicht zu den "Briefen über die unter a bezeichneten Geschäfte" im Sinne der Bestimmung unter Nr. 3 der "Befreiungen" zu rechnen?
Inwieweit ist nach §. 3 Ziff. 1 des Reichsgesetzes vom 21. Juli 1879 die Anfechtung einer Rechtshandlung begründet, welche vor Entstehung der Forderung des Klägers vorgenommen wurde?
Bedeutung einer Garantiezeichnung zur Gründung einer Versicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit. Hebt die Eröffnung des Konkursverfahrens über die Gesellschaft die Verbindlichkeit derjenigen auf, welche für die Garantieschuld Wechsel ausgestellt haben?
Inwieweit steht den preußischen Gerichtsvollziehern ein Anspruch auf Erstattung der ihnen infolge ihrer Einberufung zum Militärdienste entgangenen Gebühren an den Staat zu?
Hat der Vermieter im Gebiete des rheinischen Rechtes wegen der aus dem Mietverhältnisse entstandenen Forderungen einen Anspruch auf vorzugsweise oder abgesonderte Befriedigung aus den eingebrachten Sachen des im Konkurse befindlichen Untermieters?