Ist die Wirksamkeit einer Pfändung bereits gepfändeter Sachen, im Falle des §. 727 Abs. 2 C.P.O. durch die vorgeschriebene Zustellung der Abschrift des Protokolles an den erstpfändenden Gerichtsvollzieher bedingt?
Ist in dem gemäß §. 660 C.P.O. stattfindenden Verfahren betreffend die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus dem Urteile eines ausländischen Gerichtes auch über den Einwand zu entscheiden, daß dem Urteile nach erlangter Rechtskraft durch Zahlung genügt worden sei?
1. Steht Schiedsrichtern zu, über die bestrittene Existenz der Voraussetzungen des schiedsrichterlichen Verfahrens einen Spruch zu fällen?
2. Wie sind die §§. 858 Abs. 1. 867 -- 871 in Verknüpfung mit den §§. 41 -- 46 C.P.O. auszulegen?
Ist bei gleichzeitiger Einlegung der Revision gegen zwei in demselben Prozesse erlassene Teilurteile die Revision gegen beide Urteile zulässig, wenn zwar die Beschwerde gegen das eine, nicht aber die Beschwerde gegen das andere Urteil für sich allein die Revisionssumme erreicht?
Wird bei der Zwangsversteigerung beweglicher Sachen zufolge §. 718 Abs. 3 C.P.O. durch den Zahlungsverzug des Meistbietenden und auch der sonst mit dem Zuschlage verbundene Eigentumsübergang auf den Ersteher verhindert?
Darf in einem nach Beschränkung der Verhandlung auf den Grund des Anspruches ergangenen Urteile, welches den Beklagten vorbehältlich des weiteren Erkenntnisses über die Höhe des Anspruches im Prinzipe für schuldig erklärt, der Beklagte in die Kosten des Verfahrens verurteilt werden?
Ist die Berufung zulässig, wenn in erster Instanz (abgesehen von dem Kostenpunkte) vollständig nach den Anträgen des Berufungsklägers erkannt ist?
Einfluß der Einlegung einer in der Hauptsache unzulässigen Berufung auf die Anfechtbarkeit der in erster Instanz ergangenen Entscheidung des Kostenpunktes.